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Delphin zahlt Kerosinzuschläge zurück

Delphin Touristik hat sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, nachträglich verlangte Kerosin-Preisaufschläge auf Verlangen der Kunden zurückzuzahlen.

Das teilt das Staatssekretariat des Konsumentenschutzministeriums mit. Der Vergleich wird als "wegweisend, da die anderen Reiseveranstalter nunmehr ebenfalls einlenken sollten", gehalten. Von sieben Veranstaltern, gegen die wegen dieser "konsumentenfeindlichen Praxis" Klage eingebracht wurden, hätte Ruefa bereits nach Einbringung die Unzulässigkeit der Preiserhöhungen anerkannt, so heißt es in der Aussendung. Gegen TUI und Tai Pan Touristik seien vom Handelsgericht Wien noch nicht rechtskräftige Urteile ergangen, die dem Konsumentenschutz inhaltlich Recht gegeben hätten, so das Konsumentenschutz-Staatssekretariat.

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