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AK fordert Rückzahlung überhöhter Kerosinzuschläge

Die Arbeiterkammer Niederösterreich wirft einzelnen Reiseveranstaltern vor, von ihren Kunden überhöhte Kerosinzuschläge für Flugreisen verlangt zu haben und verlangt die Rückzahlung der nach Ansicht der AK zu unrecht kassierten Beträge.

Ölpreis-Senkungen seien nicht korrekt an die Kunden weitergegeben worden, sagen die AK-Experten und drohen mit Klagen. Reisende, die ihre Flugreisen im Sommer 2008 gebucht hätten, als der Ölpreis hoch war, zahlten einen entsprechenden Kerosinzuschlag. Als der Ölpreis zum Zeitpunkt der Reise nicht mehr so hoch war, sei von einer Rückzahlung des Zuschlages keine Rede gewesen, kritisiert die AK in einer Aussendung. So habe etwa im März 2008 ein niederösterreichisches Ehepaar eine Reise nach Chile gebucht, die für Mitte Oktober 2008 geplant war. In den Buchungsunterlagen war der Vermerk "Treibstofferhöhung möglich" festgehalten. Am 12. September wurde der Reisepreis - im letzten rechtlich möglichen Moment - vom Veranstalter um 10% erhöht. Das Ehepaar zahlte pro Person 289 EUR mehr, insgesamt 578 EUR. Die Begründung: Kerosinzuschlag. Das Ehepaar wandte sich nach der Reise an die AK Niederösterreich. "Wir konnten die Preiserhöhung nicht nachvollziehen, denn der Rohölpreis war zum Zeitpunkt der Reise etwa gleich hoch wie zum Zeitpunkt der Buchung. Wir haben beim Veranstalter zwecks Refundierung des Kerosinzuschlages interveniert. Daraufhin argumentierte er die Preiserhöhung plötzlich nicht mehr mit Kerosinzuschlag sondern mit höheren Gebühren für Flughafen, Steuern und Abgaben", erklärte AK-Konsumentenberaterin Renate Schiller. Die AK werde gegen den Reiseveranstalter Klage einbringen. "Juristisch gesehen müssen die Reiseveranstalter zu hoch verrechnete Kerosinzuschläge zurückzahlen und dürfen diese nicht als ihr Körberlgeld betrachten". sagt AK-Experte Manfred Neubauer. "Sie haben sich an die Preise zur Zeit des Reiseantritts zu halten. Das ist auch in den meisten AGB der Reiseveranstalter festgehalten." (APA/red)

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Redakteur / Managing Editor

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