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Skylink: Rechnungshof darf prüfen

Heute wurde die gesetzliche Grundlage dazu geschaffen.

Mit der Kundmachung der entsprechenden Änderung der Verfassung und des Rechnungshofgesetzes heute, Montag, im Bundesgesetzblatt wurde die gesetzliche Grundlage für eine Prüfung des Skylink-Desasters durch den Rechnungshof (RH) geschaffen.

Die Prüfer werden "in den nächsten Tagen" starten, wurde von Seiten Rechnungshofes verlautbart. Bisher konnte der RH nur dann Einschau in die Bücher eines Unternehmens nehmen, wenn die öffentliche Hand mindestens 50% hielt oder - bei geringerer Beteiligung -, wenn eine Beherrschung vorlag. War die Beherrschung umstritten, wie zuletzt bei der Flughafen Wien AG, musste der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Mit der neuen Formulierung im Gesetz sollte sichergestellt werden, dass auch bei einer geringeren öffentlichen Beteiligung eine Prüfung möglich ist, wenn eine Gebietskörperschaft tatsächlich Einfluss auf ein Unternehmen ausüben kann. Die Flughafen Wien AG wurde in den Erläuterungen zum Initiativantrag explizit genannt.

Bei dem - vorübergehend gestoppten - Bau des Skylink sind die Kostenschätzungen von ursprünglich rund 400 auf 830 Mio. EUR explodiert. Am Flughafen Wien halten die Länder Wien und Niederösterreich 40% und sind über einen Syndikatsvertrag verbunden. 10% hält eine Mitarbeiterstiftung. (red/ag)

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