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Schutz für Kunden bei Airline-Pleite
Das EU-Parlament fordert einen Gesetzesvorschlag zum besseren Schutz von Fluggästen bei Airline-Pleiten.
Einen solchen Vorschlag verlangt das Europäische Parlament von der Kommission bis Juli 2010. Der Kommission wird die Wahl zwischen einer verpflichtenden und einer freiwilligen Versicherung sowie der Einrichtung eines Garantiefonds gelassen. Darüber hinaus soll Vorsorge für eine rasche Heimkehr der nach einer Airline-Pleite "gestrandeten" Passagiere getroffen werden.
Die Kommission soll prüfen, "welche Möglichkeit besteht, von nationalen Behörden beschlagnahmte Flugzeuge rasch wieder freizubekommen, um die 'gestrandeten' Menschen wieder nach Hause zu bringen", heißt es in einem von vier Fraktionen eingebrachten Entschließungsantrag. Erfasst werden sollen auch Passagiere von Luftlinien, die ohne Konkurs ihren Betrieb einstellen. Insgesamt haben in den letzten neun Jahren 77 Fluglinien in der EU Konkurs beantragt. Die vorerst letzte war am 1. September SkyEurope. Tausende Passagiere waren von den dadurch abgesagten Flügen betroffen. Für einen Teil der 280.000 offenen Tickets müssen im Konkursverfahren Ansprüche angemeldet werden. Für über Kreditkarten bezahlte Flüge, die noch nicht weitergeleitet wurden, konnten Rückbuchungen verlangt werden. (red/apa)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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