| news | flug
Fluggastrechte bei Vulkanausbruch
Passagiere haben Anspruch auf Flugpreiserstattung und anderweitige Beförderung.
Werden Flüge gestrichen, so kann der Passagier laut Fluggastrecht-Verordnung der EU wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen sieben Tagen oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen. Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen - Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (oder Faxe oder E-Mails) - zu.
Weitere Auslgeichsleistungen stehen dem Passagier – soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände (Vulkanasche – Schließung des Flugraumes) zurückgeht – nicht zu zu.
Weitere Informationen zum Fluggastrecht gibt es beim Verein für Konsumenteninformation auf www.verbraucherrecht.at. (red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
12 Dezember 2025
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
-
Neue Chefs für SunExpress und Eurowings
Max Kownatzki, CEO von SunExpress,... -
Pegasus übernimmt Smartwings
Die türkische Fluggesellschaft Pegasus Airlines... -
IATA: Airlines auf Rekordkurs – SAF-Ziele deutlich verfehlt
Die IATA hebt ihre Gewinnprognosen... -
Air France erweitert La Première-Netzwerk auf vier neue Ziele
Ab Ende 2025 bzw. Sommer... -
Neuer Eigentümer: Fluege.de wird Teil von Tongcheng Travel
Invia Flights Germany, Betreiberin von...
