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Gericht untersagt Nachtflüge in Frankfurt

Am  Flughafen in Frankfurt dürfen ab dem 21. Oktober vorerst nachts keine Flieger mehr starten und landen.

Zwischen 23:00 Uhr abends und 05:00 Uhr morgens sind damit ursprünglich im Winterflugplan vorgesehen Flüge nicht zulässig, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel mit.

Eineinhalb Wochen, bevor der Flughafen an dem 21. Oktober seine neue Landebahn einweihen wird, gaben die Richter Eilanträgen von Anwohnern aus den angrenzenden Regionen statt, die sich schon seit mehreren Jahren für ein generelles Nachtflugverbot einsetzen. Ab dem Tag der Inbetriebnahme der neuen Landebahn soll ein neuer Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen gelten, der dem ab Ende Oktober in Kraft tretenden Winterflugplan 17 Flüge in der Nacht erlaubt. Diese Erlaubnis ist nun mit dem Gerichtsbeschluss vorerst hinfällig.

Dass das Gericht kurzfristig die Nachtflüge verbiete, stelle für Unternehmen wie Passagiere "eine äußerst schwierige Situation dar", teilte der Flughafenbetreiber Fraport mit. Das Verbot habe "Auswirkungen auf weltweit vernetzte Flugverbindungen". Negative Auswirkungen befürchtet auch die Lufthansa. Ein Sprecher sagte, eine derart kurzfristige Aussetzung der Nachtflüge für die Winterperiode habe "erhebliche wirtschaftliche Schäden" zur Folge und mache Aktionen zur Schadensminimierung praktisch unmöglich. "Dies ist ein bisher unvergleichliches Vorgehen", so der Sprecher. (APA/red)


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