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EU: Körperscanner ab Dezember

Die umstrittenen Körperscanner dürfen ab 7. Dezember an allen EU-Flughäfen zum Einsatz kommen. Unter strengen Auflagen.

Die EU-Kommission verabschiedete vergangenen Freitag in Brüssel die nötigen Regeln, die die Einsatzbedingungen der Geräte festlegen. Allerdings wollen bisher nur wenige Länder in der EU die Technik einsetzen.

Laut EU-Regeln dürfen Passagiere nicht dazu gezwungen werden, durch einen Körperscanner zu laufen. Das EU-Verfahren werde heute, Montag, abgeschlossen, sagte die Sprecherin von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei nur noch eine Formalie.

Bisher gab es keine EU-weiten Vorgaben. Nach Kommissionsangaben nutzen derzeit nur Großbritannien und die Niederlande Körperscanner. Italien und Frankreich haben Interesse daran bekundet. Neben Deutschland haben auch Tschechien und Finnland die Scanner getestet. Deutschland will mit einem Start der Körperscanner jedoch warten, gab es bei den Tests doch Fehler.

Bei den Sicherheitschecks entstandene Aufnahmen dürfen nicht gespeichert werden, der Fluggast bleibt anonym. Zudem muss Rücksicht auf die Gesundheit genommen werden. Scanner, die Röntgenstrahlen einsetzen, sind in Europa verboten. Körperscanner sind im Gegensatz zu Metalldetektoren in der Lage, Pulver, Flüssigkeiten oder andere potenziell gefährliche Gegenstände ohne Metallanteil zu entdecken. (AG/red)


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