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Deutschland: Airlines wegen Vorauskasse-Praxis verklagt
Deutsche Verbraucherschützer haben fünf Fluggesellschaften verklagt, weil sie die Zahlung des vollen Flugpreises unmittelbar bei der Buchung und damit oft monatelang im Voraus verlangen.
Das Geld dürfe jedoch frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden, weil Verbraucher ansonsten übervorteilt würden, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Abgemahnt wurden demnach die Fluggesellschaften Air Berlin, Condor, TUIfly, Lufthansa und Germania, weil sie oft monatelang im Voraus die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Dies verstoße klar gegen das Prinzip "Ware gegen Geld".
"Der Fluggast verliert das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will", kritisierte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, die weithin üblichen Vertragsbestimmungen.
Vorauszahlungsgrenzen sollten deshalb auch bei Flugbuchungen gelten: Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei allenfalls dann akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist. (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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