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Gerichtsentscheid gegen Uber
Der Fahrdienst Uber darf ab sofort über die App „Uber Po“ in Deutschland keine Fahrten mit Privatpersonen mehr vermitteln.
In der Urteilsverkündung heißt es, dass das Angebot gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße, da die Fahrer keine Genehmigung hätten und ein Entgelt kassierten, wie FAZ-online berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Taxi Deutschland hat geklagt
Taxi Deutschland, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen, hat Uber verklagt. Die Taxibranche sieht eine Wettbewerbsverzerrung, da die Fahrer von Uber keinen Personenbeförderungsschein besitzen, aber gewerbliche Fahrten vornehmen. Des Weiteren sind die Fahrten günstiger als mit einem regulären Taxi.
Berufung steht noch aus
Das Argument von Uber, dass es die Fahrten nur vermittle und damit nicht unter das Personenbeförderungsgesetz falle, wies der Richter mit der Begründung, Uber sei als Anstifterin der Verstöße des Nutzers zu sehen, zurück. Taxi Deutschland müßte eine Sicherheitsleistung von 400.000 EUR hinterlegen, damit das Urteil rechtskräftig wird. Solange das nicht passiert ist, macht Uber zunächst wie gewohnt weiter. Man rechnet damit, das Uber Berufung einlegen wird.
Im Moment verlangt das Unternehmen in Hamburg, Berlin und Düsseldorf von seinen Fahrgästen die rechtlich zulässigen 35 Cent je Kilometer, was es für die Fahrer uninteressant macht. Das Unternehmen ist in Deutschland derzeit in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf aktiv. (red)
uber, taxidienst, gerichtsurteil
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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