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Reiseversicherungen dürfen weiter verkauft werden
Reisebüros und -veranstalter, die Versicherungsschutz vermitteln, bleiben in weiten Teilen von der Regulierung durch die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie ausgenommen.
Uneinigkeit herrschte noch über die Höhe des Schwellenwertes, das heißt ab welchem Betrag der Verkauf von Reiseversicherungen durch die Richtlinie reguliert werden solle. Geeinigt haben sich die Verhandlungsführer von Rat und EU-Parlament auf folgende Regelung: Eine anteilig auf das Jahr hochgerechnete Versicherungsprämie darf künftig bis zu 600 EUR betragen. Für Versicherungszeiträume von bis zu drei Monaten gilt eine Pauschale von 200 EUR pro Versicherung.
Wenn die Grenzwerte überschritten werden, greifen in diesem Fall künftig erleichterte Regelungen, so dass Reisebüros auch weiterhin höherwertige Versicherungsprodukte vermitteln können. Voraussetzung ist eine Registrierung über den Versicherungsträger und die Mitarbeiter beispielsweise durch den Versicherer qualifizieren lassen.
„Damit können Reisemittler auch künftig Versicherungen verkaufen“, freut sich Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV).
Der DRV geht davon aus, dass die Verhandlungen zur Richtlinie bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein werden. Im nächsten Schritt müssen die zuständige Ratsarbeitsgruppe und der zuständige Ausschuss des Parlaments zustimmen. Danach folgt die formale Verabschiedung im Rat sowie im Plenum des Parlaments und mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Regelung in Kraft. Ungeklärt ist noch, welche Frist den Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eingeräumt wird. (red)
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Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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28 November 2024
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