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ÖHV: Belastungen der Steuerreform bleiben hoch
Die Nachbesserungen beim Steuerreformgesetz greifen nach Ansicht der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) weiterhin zu kurz.
Die Vereinigung ruft Abgeordnete aus Tourismusregionen dazu auf, gegen den Belastungskurs zu stimmen.
„Statt sich mit den Herausforderungen für die Branche auseinanderzusetzen und mit Impulsen die Wirtschaft anzukurbeln, wurde wieder der österreichische Weg gewählt: Steuern erhöhen statt sparen. Diese Kurzsichtigkeit kommt uns teuer: Sie kostet uns Wertschöpfung und Arbeitsplätze“, kommentieren Michaela Reitterer und Mag. Gregor Hoch, die Präsidenten der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), den vom Ministerrat verabschiedeten Entwurf zum Steuerreformgesetz.
Eine Analyse im aktuellen Tourismusbericht zeigt, dass seit 2000 die Tourismusnachfrage hinter der gesamtwirtschaftlichen Dynamik zurück bleibt. Während das BIP von 2000 bis 2014 im Durchschnitt um 1,4% pro Jahr wuchs, stagnieren die preisbereinigten Tourismusumsätze. Hält der Trend an, würden Betriebe bei steigendem Kosten- und Gewinndruck weniger investieren. Allen voran schade die Anhebung der Umsatzsteuer auf 13 % dem Standort. Wer alle Kosten das an den Gast weitergeben würde, verliere Nächtigungen, meint Reitterer. Die würde zu Einsparungen bei Werbung, Mitarbeitern und Investitionen führen, so ihre Befürchtung.
Einige Korrekturen konnten mittlerweile durchgesetzt werden:
- Keine höhere Grunderwerbsteuer für verschuldete Betriebe: Ursprünglich sollte die Übernahme von Betrieben mit Schulden siebenmal so viel Grunderwerbsteuer kosten wie die von schuldenfreien. Das wurde verhindert. Hier sind aber noch entscheidende Weichen zu stellen: Die Bewertung der Grundstücke soll auf Basis eines Immobilienpreisspiegels erfolgen – eine Gefahr für die Übergabe von Hotels, die nicht zu unterschätzen ist! Hier müssen Experten aus der Branche involviert werden, fordert die ÖHV.
- Kürzere Abschreibungsdauern für Inventar: Jahrelang wurden Bäder und Wellnessbereiche auf 33 Jahre abgeschrieben: viel zu lange, wurde auch in der Tourismusstrategie des Wirtschaftsministeriums als To do vermerkt. Das Finanzministerium sah das anders und verlängerte die Abschreibung sogar auf 40 Jahre. Die Änderung sieht nun vor, dass Einbauten gemäß der Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden können.
- Frühstück bleibt bei 10 %: Der erste Entwurf sah vor, dass separat verkauftes Frühstück mit 10 % versteuert wird, in Kombination mit einer Nächtigung allerdings mit 13 %:
- Vereinfachung für Packages: Erleichterung soll das mit Nachdruck geforderte Modell zur pauschalen Aufschlüsselung von Umsätzen auf Beherbergung und Frühstück zu verzeichnen: „Das verhindert noch höhere Steuern und reduziert den Aufwand, ohne die Wettbewerbsposition noch weiter zu verschlechtern“, erklärt Reitterer.
Der Großteil der 1.300 ÖHV-Mitglieder sind Familienbetriebe. Mit 160.000 Betten repräsentieren sie über 60% der 4- und 5-Sterne-Hotels in Österreich. (red)
öhv, steuerreform, belastungspaket
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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28 November 2024
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