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EU verabschiedet Pauschalreiserichtlinie

Der Verbraucherschutz soll mit der heute (27. Oktober) neu verabschiedeten Richtlinie für Pauschalreisen gestärkt werden.

Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Der neue Rechtsrahmen gilt neben klassischen Pauschalreisen auch für im Internet gebuchte Reiseangebote. Bestimmte Internet-Angebote fallen künftig in die Kategorie Pauschalreise. Als Pauschalreisen werden zum Beispiel Buchungen von Flug, Hotel und Mietwagen angesehen, die über ein Portal, etwa Opodo oder Expedia, laufen und auch gezahlt werden.

Das gleiche gilt für sogenannte "click-through"-Buchungen. Dabei bleibt der Kunde zwar nicht in einem Portal, sondern klickt sich durch verschiedene Internetauftritte. Sind diese Angebote miteinander verbunden, gelten sie ebenfalls als Pauschalreisen.

Wenn ein Kunde allerdings die verschiedenen Bausteine einer Reise auf unterschiedlichen Portalen buche, die nicht miteinander verbunden seien, werde dies nicht als Pauschalreise eingestuft. In diesem Fall müsse sich der Kunde bei Reklamationen an den jeweiligen Anbieter wenden.

Für Verbraucherschützer liegt der Vorteil klar auf der Hand: Der Kunde hat einen einheitlichen Ansprechpartner, an den er sich im Beschwerdefall wenden kann. Auch sind die Stornobedingungen für Pauschalreisen oft besser als die für einzelne Reisebausteine. Vorteile gibt es demnach auch beim Schutz vor Folgen durch die Insolvenz eines Anbieters oder beim Ausfall eines Fluges. (apa/red)


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Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.





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