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Lufthansa: Fachverband befasst Kartellgericht
Der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat als gesetzliche Vertretung aller österreichischen Reiseunternehmen am 27. April die Einleitung eines Verfahrens vor dem Kartellgericht gegen die Lufthansa-Group beantragt.
Der Fachverband möchte damit eine Klärung der Rechtslage herbeiführen, nachdem kurz zuvor die Bundeswettbewerbsbehörde (u.a. aus Ressourcengründen) mitgeteilt habe, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen, wie es in einer Mitteilung heißt. Insbesondere werde in dem Antrag thematisiert, dass in einer Reihe von Fällen die Lufthansa-Group für die gleiche Flugreise unterschiedliche Preise verrechne, je nachdem, ob die Buchung aus Österreich oder aus Deutschland komme. Es werde daher zu klären sein, ob dadurch eine missbräuchliche Benachteiligung österreichischer Reiseunternehmen bzw. Kunden stattfinde.
Österreich-Dimension
Vor dem Hintergrund anderer europaweiter Beschwerden an die EU-Kommission wird laut Verband insbesondere auch die „Österreich-Dimension“ der Folgen deutlich gemacht, die sich durch die Einführung der DCC (Distribution Cost Charge) der Lufthansa-Group seit September 2015 ergeben haben. Die Gebühr von 16 EUR pro Ticket, welche die Lufthansa-Group bei Buchungen über die verwendeten GDS einhebt, veranlasst Reisebüros bzw. Kunden dazu, nur mehr über ihre eigenen Websites/tools zu buchen. Diese stellen aber hinsichtlich Funktionalität und Vergleichbarkeit von Reiseangeboten keinen adäquaten Ersatz der weit verbreiteten GDS-Systeme dar, so der Fachverband.
Marktbeherrschende Stellung
Die Lufthansa-Group habe in Österreich bezüglich einiger essenzieller Flugstrecken (insbesondere betreffend Österreich-Deutschland) eine marktbeherrschende Stellung, teilweise sogar eine Quasi-Monopolstellung. Der Antrag an das Kartellgericht widme sich daher der Frage, inwiefern dieses Verhalten der Lufthansa-Group einen Missbrauch der Marktmacht durch die Lufthansa-Group darstelle. Insbesondere werde es dabei auch darum gehen, ob dadurch Reiseunternehmen bzw. Kunden (Freizeit und Geschäftsreisende) ungebührlich benachteiligt werden. Den Reisenden würden einerseits wichtige Preisvergleichsmöglichkeiten erschwert, andererseits drohe dadurch grundsätzlich der Flugreisemarkt, massiv an Transparenz zu verlieren.
Der Fachverband der Reisebüros möchte in einer für alle Marktteilnehmer wichtigen Angelegenheit Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Kartellgerichtes schaffen. Mit der rechtlichen Vertretung des Fachverbandes wurde die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, Herr RA Dr. Raoul Hoffer, beauftragt. (red)
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Autor/in:
Christiane Reitshammer
Freie Journalistin
Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.
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