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Insolvenzverwalter: Unister Travel-Buchungen sind ab sofort sicher
Buchungen über die Reiseportale der insolventen Unister Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften seien ab sofort gesichert.
Die Portale der Unternehmensgruppe treten inzwischen ausschließlich als Vermittler von Leistungen auf. Potenziell risikobehaftete direkte Vertragsbeziehungen mit Kunden seien damit ausgeschlossen, heißt es in einer Presseaussendung des Insolvenzverwalters Lucas F. Flöther.
„Kunden, die ab jetzt bei Unister-Portalen buchen, können damit sicher sein, dass sie die gebuchte Reiseleistung auch vollständig erhalten“, betont der vorläufige Insolvenzverwalter Flöther. „Dies gilt für sämtliche Reiseangebote, neben Flügen und Pauschalreisen auch für Hotels und Mietwagen.“
Ermöglicht wurde dies durch die vollständige Umstellung sämtlicher Buchungen auf das Vermittlergeschäft. Unister Travel tritt mit seinen Marken wie Fluege.de und Ab-In-Den-Urlaub.de demnach ausschließlich als Reisebüro auf.
Auch die Auszahlung sogenannter Reise-Gutscheine ist für alle Neubuchungen ab dem 20. Juli gewährleistet. Unister Travel gewährt Kunden mit diesen Gutscheinen eine sogenannte Rückvergütung, die nach Abreise ausgezahlt wird.
„Die schnelle Umstellung des Geschäftsbetriebs war ein Kraftakt, an dem wir gemeinsam hart gearbeitet haben. Mein Dank gilt auch dem Management und allen Mitarbeitern der Unister Group“, sagte Flöther.
Keine Lösung für Reise-Gutscheine vor dem 20. Juli
Noch keine Lösung gebe es bislang für Inhaber von Reise-Gutscheinen, die vor dem 20. Juli 2016 bei UNISTER Travel erworben wurden. Dies gelte insbesondere für Kunden der ebenfalls in Insolvenz befindlichen Tochtergesellschaft U-Deals GmbH, die unter Marken wie Ab-In-Den-Urlaub-Deals.de Gutscheine für Reisen und Hotelaufenthalte mit frei wählbarem Anreisedatum ausgegeben hat, heißt es in der Presseaussendung weiter. Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand bis zu 14.000 Kunden, deren Gutscheine von den Vertragspartnern vor Ort möglicherweise nicht anerkannt werden.
Die U-Deals GmbH informiert zurzeit die betroffenen Kunden, dass diese Gutscheine zurzeit leider nicht einlösbar sind.
„Das Insolvenzrecht lässt uns hier leider keinen Spielraum, die geleisteten Zahlungen fallen in die Insolvenzmasse“, betont Flöther. „Allerdings bemühen wir uns auch für diese Kunden um kulante Lösungen.“
(red)
unister, konkurs, insolvenz, insolvenzverfahren
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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