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EuGH-Urteil: Airlines müssen Fluggäste rechtzeitig informieren
Nach Urteil des EuGH besteht eine Informationspflicht über veränderte Flugtermine von Seiten der Airline.
Der EuGH hat entschieden, dass Airlines beweisen können müssen, dass Passagiere über eine Annullierung oder Terminänderung ihres gebuchten Flugs mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug informiert wurden, egal ob die Buchung direkt bei der Airline oder einen Reisevermittler erfolgt ist. Andernfalls hat die Airline einen Ausgleich zu leisten. Auch wenn die Kunden über einen Reisevermittler gebucht haben, erhalten sie von den Fluggesellschaften für verschobene Flüge eine Entschädigung.
Reisevermittler nicht in der Pflicht
Die Nachricht über eine Terminänderung ist dem Urteil zufolge direkt von der Fluggesellschaft rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten. Nicht ausreichend ist es, wenn eine Airline den Reisevermittler informiert hat. Anlass für das Urteil war ein Rechtsstreit in den Niederlanden, bei dem ein Passagier nach Buchung eines Flugs über einen Reisevermittler erst zehn Tage vor dem Abflug vom Reisevermittler über eine 24-stündige Verschiebung des Flugs informiert wurde und die Fluggesellschaft Surinam Airways auf Entschädigung klagte. (red)
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Autor/in:
Maria Hohenau
Freie Redakteurin / Senior Editor
Ist seit 1995 Mitglied des Redaktionsteams und genießt die sitzende Tätigkeit am Computer, die ihr den nötigen Ausgleich für ihre täglichen Hundespaziergänge und Qigong-Übungen verschafft.
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