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NIKI: Betriebsgenehmigung und Slots hängen an Prüfverfahren
Die insolvente NIKI behält ihre Betriebsgenehmigung - und damit die wertvollen Start- und Landerechte - solange noch das Prüfverfahren durch das Verkehrsministerium läuft.
Für dieses Verfahren gebe es keine Fristen, sagte Markus Pohanka, Sprecher der Austro Control, auf Anfrage der APA. Die Prüfung müsse entsprechend gründlich erfolgen. Das Prüfverfahren sei nach EU-Recht vorgesehen.
Zuletzt hatte NIKI-Betriebsrat Stefan Tankovits gesagt, es müssen binnen sieben Tagen ein Käufer für NIKI gefunden werden, da sonst die Start- und Landerechte verloren gingen. Der Air-Berlin-Generalbevollmächtigte Frank Kebekus wiederum hatte in Medien davon gesprochen, dass die Start- und Landerechte bis zum Jahresende nicht entzogen würden. Im Falle einer Einigung bis Jahresende rechne Kebekus damit, dass die Behörden dann "auch zwei, drei weitere Wochen Zeit" einräumen, um einen Verkauf auch rechtlich zu vollziehen. (apa/red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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