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AirHelp: Flughafen Wien zweitpünktlichster der DACH-Region
Wie aus einer aktuellen Erhebung des Fluggast-Helferportals AirHelp hervorgeht, verkehrte in Wien 2017 rund jeder fünfte Flug unplanmäßig. Mit einem Anteil von 20,6 % an verspäteten oder gestrichenen Flügen war der Hauptstadtflughafen aber immer noch der zweitverlässlichste der DACH-Region.
Pünktlicher war lediglich Stuttgart mit 18,1%. Die stärksten Nerven brauchten dem vorliegenden Vergleich zufolge Fluggäste ab Berlin-Tegel - dort starteten 29 Prozent der Flieger verspätet oder gar nicht. Fast ebenso schlecht schnitten Frankfurt (26,7%) und Düsseldorf (25,6%) ab. Nahezu gleich gut wie in Wien waren die Reisebedingungen in Berlin-Schönefeld und Zürich, wo 20,8 bzw. 21,7% der Abflüge unplanmäßig erfolgten.
Ab Wien gab es 2017 laut den Angaben 102.667 Abflüge - bei 20.163 davon betrug die Verspätung mindestens 15 Minuten, 958 Flüge wurden gänzlich annulliert. Sowohl die mit Abstand meisten Verspätungen (53.863) als auch die meisten Ausfälle (2.375) gab es in Frankfurt, die zweitmeisten in München (39.630 bzw. 1.595). Allerdings sind das - gemessen an der Zahl der Abflüge - auch die beiden größten Airports im deutschsprachigen Raum (mit 211.028 bzw. 177.346 Starts im abgelaufenen Jahr).
580 Mio. EUR Entschädigungen
AirHelp bezifferte außerdem die Höhe der Entschädigungsansprüche, die auf den untersuchten zehn Airports infolge von Verspätungen und Flugstreichungen 2017 angefallen sind, mit insgesamt rund 580 Mio. Euro. Der Löwenanteil davon entfiel mit 147,3 Mio. EUR naturgemäß auf den am stärksten frequentierten Flughafen Frankfurt. Dahinter rangierten München (89,6 Mio. Euro) und Düsseldorf (59,1 Mio. EUR). Bereits an vierter Stelle folgt auch schon Wien (58,1 Mio. EUR).
Bei Ausfällen und Verspätungen von Flügen können die Kunden laut AirHelp eine Entschädigung von bis zu 600 EUR erhalten. Die Höhe variiert je nach Länge der Flugstrecke - bis 1.500 Kilometer sind es 250 EUR pro Person, bis 3.500 Kilometer 400 EUR und bei mehr als 3.500 Kilometern 600 EUR. Bei der Berechnung der Summe spielen auch die tatsächliche Verspätungsdauer am Ankunftsort und der Grund für den gestrichenen oder verzögerten Flug eine Rolle. Ansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Flugtermin geltend gemacht werden. (apa/red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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