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Tuifly muss Passagiere entschädigen
Fluggästen, die aufgrund der gehäuften Krankmeldungen von Piloten im Oktober 2016 auf ihren Flieger warten musste, steht laut Urteil des EuGH eine Entschädigung von der Airline Tuifly zu.
Die Fluggesellschaft habe den "wilden Streik" wegen einer überraschend angekündigten Umstrukturierung selbst verschuldet und könne sich deswegen nicht auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen, der sie von der Pflicht zu Ausgleichszahlungen befreie, entschied der Europäische Gerichtshof. Hintergrund der Flugausfälle war die Ankündigung des Managements, dass die Touristiksparten des damaligen Partners Air Berlin und Tuifly zusammengelegt werden sollten. Dies führte laut EuGH dazu, dass sich das Flugpersonal nach einem von den Arbeitnehmern selbst verbreiteten Aufruf während etwa einer Woche krank meldete. Dem Urteil des EuGH zufolge handelte es sich bei der Aktion nicht um "außergewöhnliche Umstände", die Tuifly von Zahlungen wegen großer Verspätung oder Flugannullierungen befreiten. Die Aktion des Personals sei eine Reaktion auf die überraschend ankündigten Umstrukturierungspläne. Zudem sei der Aufruf, sich krank zu melden nicht von den Gewerkschaften ausgegangen, sondern spontan von den Beschäftigten selbst. Der Streik endete Tage später nach einer Einigung zwischen Konzern und Betriebsrat.
"Wir respektieren die Auffassung des Gerichtes", sagte ein TUIfly-Sprecher, betonte aber: "Dennoch bleiben wir bei unserer Auffassung, dass man sich auf solche wilden Streiks nicht ausreichend vorbereiten kann."
(apa/red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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