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ÖAMTC: Flugreise mit Kleinkind leicht gemacht
Damit eine Flugreise mit Sprösslingen nicht zur Strapaze wird, sollten im Vorfeld einige Vorbereitungen getroffen werden. Der ÖAMTC weiß, worauf es dabei zu achten gilt.
Beim Thema Sitzplatz gilt eine Altersgrenze: Reist man mit einem Kind unter zwei Jahren, kann man selbst entscheiden, ob man es während des Fluges auf den Schoß nimmt oder gleich einen eigenen Sitzplatz bucht.
"Zu beachten ist: Auch für einen Schoßplatz fallen Gebühren an und als Sicherung muss ein zusätzlicher Schlaufengurt verwendet werden", Kristina Kosnar, ÖAMTC Touristikerin.
Insbesondere bei Langstreckenflügen lohnt es sich, für Kinder unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz zu buchen – und als Sicherung einen Kindersitz zu verwenden.
Der geeignete Kindersitz
Ist das Kind über zwei Jahre alt, benötigt es einen eigenen Sitzplatz – dafür gelten ermäßigte Tarife. Als Sicherung kann oftmals der eigene Autokindersitz mitgenommen werden. "Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Nicht jeder Kindersitz ist für die Verwendung im Flugzeug geeignet. Man sollte daher auf das Prüfzeichen 'For use in Aircraft' achten", so Kosnar. Ist man sich unsicher, kontaktiert man am besten direkt die Airline. Auch für die Montage des Kindersitzes im Flugzeug ist man als Reisender selbst zuständig. Viele Hersteller bieten auf ihrer Website eine Anleitung für die Verwendung im Flugzeug an. Tipp der Expertin: "Einige Airlines stellen Kindersitze für die Dauer des Fluges kostenlos zur Verfügung – erkundigt man sich vorher, kann das die Reise erleichtern." Übrigens: Wer mit Baby reist, kann sich an allen ÖAMTC-Dienststellen österreichweit eine Babyschale ausleihen. Gegen Hinterlegung einer Kaution kann man die Babyschale maximal 14 Monate nutzen, die Leihgebühr beträgt 49 EUR. Details dazu erfährt man beim nächsten Stützpunkt.
Kinderwagen und Babynahrung
Die Mitnahme des Kinderwagens ist in den meisten Fällen kein Problem. Zu beachten ist lediglich das Gewicht – einige Airlines legen eine Höchstgrenze fest, die nicht überschritten werden darf. Auch hier gilt daher: vorher nachfragen. Viele Fluglinien gestatten die Verwendung klappbarer Kinderwägen dann direkt bis zum Gate. Dort wird der Kinderwagen dann vom Flugpersonal verstaut und nach der Landung wieder ausgehändigt. "Die Menge an Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird, darf mit an Bord genommen werden", sagt Kosnar. "Das betrifft auch Medikamente, falls das Kind diese benötigt." Die allgemeinen Regelungen zur Mitnahme von Handgepäck – Flüssigkeiten bis je 100 ml, verpackt in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen – kommen hier nicht zum Tragen. Eine unkomplizierte Planung der Reise mit Kind ermöglicht die ÖAMTC Reise-Checkliste. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Nachwuchses wird eine entsprechende Gepäckliste erstellt – zu finden unter www.oeamtc.at/reisecheckliste. (red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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