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Airlines lehnen jede zweite Flug-Entschädigung zu Unrecht ab
Die größten Fluggesellschaften in Österreich lehnen über jede zweite rechtmäßige Entschädigungszahlung ab und ignorieren so geltendes Recht. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Fluggastrechte-Portals AirHelp hervor.
Das Unternehmen AirHelp untersuchte rechtmäßige Forderungen von zehn der größten, in Österreich tätigen Fluglinien. Bei den Airlines hatten allein in den vergangen 365 Tagen rund 184.000 Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung.
EasyJet, Aeroflot und Swiss
Demnach weigere sich EasyJet am häufigsten, Passagiere zu entschädigen, obwohl diese einen berechtigten Anspruch auf eine finanzielle Kompensation hätten, so das Fluggastrecht-Portal in der Aussendung. Die britische Fluggesellschaft lehne es in 96% aller analysierten Fälle ab die fällige Ausgleichszahlung auszuzahlen. Das bedeutet, dass die betroffenen Passagiere in den meisten Fällen ohne rechtlichen Beistand keine Entschädigung erhalten hätten. Die russische Aeroflot verweigere die Zahlungen ebenfalls häufig zu Unrecht - zu 89%: Dieser Wert ergebe Platz zwei in der Untersuchung. Swiss folge mit 71% falsch abgelehnten Zahlungen dahinter auf Rang drei, so AirHelp weiter.
Austrian Airlines lehnt Forderungen vergleichsweise selten ab
Die größte Fluggesellschaft des Landes, Austrian Airlines, lehne die Forderungen hingegen vergleichsweise selten ab: Lediglich in 25% der analysierten Fälle habe das Unternehmen eine rechtmäßige Entschädigung fälschlicherweise abgelehnt. Damit liege der österreichische Branchen-Primus deutlich unter dem Untersuchungs-Durchschnitt von 53%. Dennoch werde jedem vierten Passagier sein Recht verwehrt, so AirHelp. Einen besseren Wert erziele laut Analyse nur noch Eurowings mit einer Fehlerquote in Höhe von 21%.
“Viel zu häufig ignorieren die Airlines die rechtmäßigen Forderungen der Passagiere und stellen sich somit über geltendes europäisches Recht. Diese ungerechte Praxis der Airlines muss unterbunden werden“, so Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von AirHelp.
„Bei AirHelp erfahren wir täglich von unseren Kunden, wie schwer es ist, eine Entschädigungszahlung ohne Hilfe bei einer Fluggesellschaft durchzusetzen. Daher verhelfen wir seit sechs Jahren weltweit Passagieren zu ihrem Recht und ziehen, wenn nötig, auch für sie vor Gericht”, so Kauczynski weiter.
Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 EUR pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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