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Margensteuer-Frist verlängert: Branche erleichtert
Das in der Nationalratssitzung am 19. September 2019 beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2020 sieht - wie vom Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) gefordert - eine Verschiebung des Inkrafttretens der Neuregelung zur Margenbesteuerung bis zum 1. Jänner 2022 vor.
Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes, zeigt sich erleichtert, dass die intensiven Bemühungen der Branchenvertretungen Wirkung gezeigt haben.
„Durch die Verschiebung bleibt die bewährte und unbürokratische österreichische Lösung zur Margenbesteuerung vorerst in Kraft. Die der Branche infolge eines EuGH-Urteils drohenden massiven Verschlechterungen konnten damit bis auf weiteres abgewendet werden“, so Kadanka.
Nachteilige Judikatur
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seinen letzten zur Margensteuer ergangenen Urteilen eine für die heimische Reisebranche höchst nachteilige Interpretation der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorgenommen, schreibt der Fachverband in einer Presseaussendung. Demnach muss die Margenbesteuerung im Gegensatz zur geltenden Regelung in Österreich auch bei der Besorgung von Reiseleistungen für einen Unternehmer angewendet werden. Durch den Verlust des Vorsteuerabzuges sind Reisebüros gegenüber anderen Anbietern, die nicht der Margensteuer unterliegen, benachteiligt. Dies wirke sich insbesondere im Kongress-, Incoming- und Veranstalterbereich negativ aus, heißt es in der Aussendung weiter.
Kadanka fordert einheitliche, praxistaugliche Lösung
Darüber hinaus verlangt der EuGH, dass die Marge für jeden Einzelfall gesondert berechnet werden muss. „Da sich die Marge aufgrund einer Vielzahl von Parametern, wie Auslastung, Rabatten, etc. jederzeit nachträglich ändern kann, müsste demnach jeder einzelne Geschäftsfall zur Ermittlung der Steuer immer wieder nachträglich aufgerollt werden. Das ist in der Praxis absolut undurchführbar“ zeigt sich Kadanka verärgert über die verfehlte Judikatur des EuGH. „Wir hoffen, dass die Zeit bis zum 1.1.2022 nun auf europäischer Ebene genutzt wird, um eine EU-weit einheitliche, einfach handhabbare und unternehmerfreundliche Regelung der Margenbesteuerung zustande zu bringen. Ein erstes positives Signal von Seiten der EU-Kommission gibt es bereits, da eine Evaluierung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie noch diesen Herbst starten soll“, gibt sich Kadanka zuversichtlich.(red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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