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Sonderregelungen für vom Coronavirus betroffene Betriebe
Aufgrund der aktuellen Lage wird es bei vielen Betrieben zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen gegenüber dem Finanzamt kommen. Die WKÖ informiert daher über die konkreten Maßnahmen die betroffene Betriebe nun treffen können.
Die Einschränkungen des täglichen Lebens werden bei vielen Betrieben dazu führen, dass es zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen gegenüber dem Finanzamt kommen kann. Das Finanzministerium gewährt dementsprechend auf SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführende Zahlungsschwierigkeiten bestimmte Erleichterungen.
Konkret können die Herabsetzung und Nichtfestsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen, die Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen, die Stundung und Entrichtung in Raten und die Aussetzung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen beantragt werden.
Die konkreten Maßnahmen im Einzelnen
- Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
Steuerpflichtige, die von einer durch das SARS-CoV-2-Virus bedingten Ertragseinbuße betroffen sind, können einen Antrag auf Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 stellen. In diesem Antrag hat der Steuerpflichtige die voraussichtliche Minderung der Bemessungsgrundlage auf Grund der konkreten Betroffenheit glaubhaft zu machen. Der Antrag kann in FinanzOnline gestellt werden. Für Steuerpflichtige, die FinanzOnline nicht verwenden, wird ein Musterformular zur Verfügung gestellt.
- Nichtfestsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
Wird der Steuerpflichtige von den Folgen des ausgelösten Notstandes liquiditätsmäßig derart betroffen, dass er die Vorauszahlung nicht bezahlen kann, kann er bei seinem Finanzamt zwei Maßnahmen anregen. Zum einen kann beantrag werden die Einkommensteuer- oder die Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr zur Gänze nicht festzusetzen oder die Festsetzung auf einen Betrag zu beschränken, der niedriger ist, als die voraussichtliche Jahressteuer.
- Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen
Das Finanzamt hat von Festsetzung von Amts wegen Abstand zu nehmen, wenn sich aus der Herabsetzung oder dem Wegfall der Vorauszahlungen bei der Veranlagung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2020 Nachforderungszinsen ergeben würden.
- Stundung und Entrichtung in Raten
Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt beantragen, das Datum der Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu bedienen.
- Stundungszinsen
Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt (zB im Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung) anregen, von der Festsetzung der anfallenden Stundungszinsen abzusehen.
- Säumniszuschläge
Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt beantragen, einen verhängten Säumniszuschlag herabzusetzen oder nicht festzusetzen.
Beantragung
Glaubhaftmachung wichtig!
Für all die Maßnahmen ist unbedingt erforderlich, die konkrete Betroffenheit des Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen!
Einfache Abwicklung: Sie können direkt das kombinierte Formular des BMF nutzen.
Wenn Sie die Anträge anders (zB per Finanzonline) einbringen, nutzen Sie unsere Textbausteine.
Textbaustein für die Herabsetzung von Vorauszahlungen:
Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 zu hoch ist. Ich habe die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage …
Textbaustein für die Abgabeneinhebung:
Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher …
(red)
Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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