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Gutscheine: EU erwägt Korrektur
Die EU-Kommission sucht nach einer Balance zwischen Verbraucherrechten und Liquidität der Reisebranche.
Die EU-Kommission erwägt Änderungen bei Rückerstattung und Gutscheinen für abgesagte Reisen. Das Thema sei heikel, sagte Vizepräsidentin Vera Jourova am Mittwoch. Es gelte, eine Balance zu finden zwischen starken Verbraucherrechten und der Liquidität der Reiseanbieter. Gesucht werde deshalb eine umsetzbare Lösung. Das könnte bedeuten, dass ein Gesetzesvorschlag gemacht werde. Die Debatte sei aber noch nicht abgeschlossen, betonte Jourova.
14 Länder im Alleingang
Ziel der Gutscheinlösung ist, Reiseanbietern und Reisebüros die Liquidität zu bewahren. Jedoch sieht die Pauschalreiserichtlinie vor, dass bei Reiseabsagen Kunden ihr Geld zurückerstattet werden muss, die Annahme von Gutscheinen kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Veranstalter stehen zusätzlich unter Druck, da viele Hotels im Ausland sowie Airlines nur Gutscheine anbieten. Muss das Geld an Kunden zurückgezahlt werden, fehlt dem Anbieter praktisch der Betrag doppelt. Inzwischen haben EU-weit 14 Länder sich für einen nationalen Alleingang entschieden und schreiben eine Gutscheinlösung vor. Ob diese vor Gericht haltbar ist, wird unter den derzeitigen Voraussetzungen von Fachleuten stark bezweifelt bwz. gänzlich negiert. Zudem stellt sich die Frage, wer im Falle einer Insolvenz für die ausgestellten Gutscheine haftet.
Umfassender Vorschlag in Arbeit
Jourova sagte, einige Mitgliedsstaaten hätten Gesetze vorgeschlagen, die die Verbraucherrechte schwächen würden. Mit diesen EU-Staaten bleibe man im Dialog. Die Kommission will demnächst einen umfassenden Vorschlag für eine gemeinsame Linie der EU-Staaten vor der Sommersaison präsentieren, wie ein Sprecher ergänzte. (APA/red.)
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Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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