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Fachverband: Auflagen für AUA-Staatshilfe

Der Fachverband der Reisebüros der WKÖ spricht sich für eine Staatshilfe für die Austrian Airlines aus, allerdings nur, wenn die Airline ihren gesetzlichen Pflichten der Rückerstattung von annullierten Tickets nachkommt. 

Fachverbandsobmann Gregor Kadanka erklärt in einem Schreiben an Staatssekretär Magnus Brunner im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, warum eine Rettung der AUA für die Reisebranche zwar sehr zu begrüßen sei, sie aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden müsse.

Sollte der Staat der AUA finanzielle Hilfe zukommen lassen, müsse die Airline ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Reisebüros und Reiseveranstaltern bzw. deren Kunden ausnahmslos nachkommen. Die Rückerstattung müsse umgehend erfolgen.

Der Brief im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Dr. Brunner!

Als Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich erlaube ich mir, in Sachen Staatshilfe für Austrian Airlines an Sie heranzutreten und den Standpunkt der österreichischen Reisebürobranche darzulegen. Für die österreichischen Reisebüros und Reiseveranstalter ist die Covid-19-Krise eine enorme Herausforderung und viele Unternehmen kämpfen ums Überleben. Aufgrund des Pauschalreisegesetzes steht dem Kunden in der derzeitigen Situation ein kostenfreies Stornierungsrecht zu und der Reiseveranstalter muss den gesamten Reisepreis zurückerstatten. Reiseveranstalter müssen ihrerseits bei Leistungsträgern wie Hotels oder Airlines hohe Anzahlungen leisten, die sie nun in der Regel entgegen der geltenden Rechtslage nicht zurückerstattet bekommen.

Insbesondere Airlines weigern sich europaweit ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückerstattung von Ticketpreisen bei annullierten Flügen nachzukommen. Entweder wird eine Rückerstattung – oft unter fragwürdigen Ausreden, wie beispielsweise „technische Probleme“ – gänzlich verweigert oder es werden nur Gutscheine angeboten. Mit personen- und datumsbezogenen Gutscheinen, kann ein Reiseveranstalter natürlich keine Reise vernünftig planen.

Medienberichten zufolge verhandelt Austrian Airlines mit der Republik über Staatshilfen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Da Austrian Airlines ein wichtiger Partner der österreichischen Reisebüros und Reiseveranstalter ist, begrüßen wir allfällige Maßnahmen zur Rettung der Airline ausdrücklich.

Wir möchten aber auch auf eine aus Sicht der Reisebürobranche unabdingbare Voraussetzung staatlicher Hilfsmaßnahmen für Austrian Airlines hinweisen: Sollte sich die Republik bereit erklären, der angeschlagenen Fluggesellschaft finanziell unter die Arme zu greifen, muss Austrian Airlines ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Reisebüros/Reiseveranstaltern und deren Kunden wieder ausnahmslos nachkommen! Es muss umgehend zu einer Rückerstattung der Ticketpreise für annullierte Flüge, die derzeit entgegen der gültigen Rechtslage einbehalten werden, kommen. Alles andere wäre aus Sicht der heimischen Reisebürobranche und ihrer 10.000 Mitarbeiter absolut unverständlich.

Die österreichischen Reisebüros und Reiseveranstalter sind zumeist KMUs und werden nicht selten seit Generationen von Familien geführt. Es darf zu keiner Staatshilfe für eine Airline, die im Eigentum eines milliardenschweren Konzerns steht, kommen, während kleine mittelständische Reiseunternehmungen auf Schäden durch nicht zurückerstattete Tickets sitzen bleiben.

Die heimischen Reisebüros und Reiseveranstalter sind im selben Ausmaß wie die Airlinebranche von der derzeitigen Situation betroffen. Gerade in einem Tourismusland wie Österreich sorgen zahlreiche Incoming-Reisebüros für volle Hotels und generieren so einen wertvollen volkwirtschaftlichen Beitrag, der vergleichbar mit dem einer nationalen Airline ist.

Ich hoffe Sie können den Standpunkt der österreichischen Reisebürobranche nachvollziehen und setzen sich für eine an die oben beschriebenen Bedingungen gebundene Staatshilfe für Austrian Airlines ein.

Herzliche Grüße
Fachverband der Reisebüros
Mag. Gregor Kadanka
Obmann

(red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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