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Malta bereitet sich auf Tourismus-Öffnung vor
Der Einreisestopp nach Malta gilt vorerst noch bis zum 15. Juni 2020. Um sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten stellte die Malta Tourism Authority in Zusammenarbeit mit der Regierung Maltas und dem Gesundheitsministerium ein Covid-19-Sicherheitsprotokoll vor.
Der internationale Flughafen Maltas ist derzeit noch für Touristen gesperrt. Unabhängig davon gilt die 14-tägige Quarantäneregel für ausländische Gäste in Malta bis Ende Juni.
Für die erste Phase der Grenzöffnung führt die maltesische Regierung bilaterale Gespräche mit neun europäischen Ländern, darunter auch Österreich. Um Reisenden in naher Zukunft einen sicheren und erholsamen Urlaub auf dem Mittelmeer-Archipel ermöglichen zu können, wurde nun ein umfangreiches Covid-19-Sicherheitsprotokoll vorgestellt.
Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen
Das neue Protokoll beinhaltet neben der allgemein geltenden Maskenpflicht für Personal auch spezifische Richtlinien und Checklisten für unterschiedliche Sektoren der Tourismusbranche. Dazu zählen unter anderem Beherbergungs- und Restaurantbetriebe sowie Strände und Strandeinrichtungen, die nach ihrer Schließung infolge des weltweiten Covid-19-Ausbruchs schrittweise wieder für den Tourismus im In- und Ausland öffnen.
In Hotels:
- Installation von Plexiglasabsperrungen im Empfangsbereich in einer Höhe von mindestens zwei Metern über dem Boden
- Bereitstellung von Telefonnummern der Gesundheitsbehörden, Krankenhäusern und medizinischen Zentren
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
- Angebot von kontaktlosen Zahlungsmethoden
- Zentrales Schlüsselkartendepot in der Lobby zur Abholung und Desinfektion von Zimmerschlüsseln
- Regeln zur Nutzung von Außenpools
- Desinfektion des Pool- und Betriebswassers
An öffentlichen Plätzen:
- Stündliche Desinfektion von Bereichen mit häufigem Handkontakt (Türgriffe, Handläufe, Aufzugsknöpfe, öffentliche Telefone usw.)
Am Strand:
- Tägliche Strandreinigung und zweimal tägliche Entleerung der Abfallbehälter mit anschließender Reinigung und Desinfektion.
- Stündliche Desinfektion öffentlicher Toiletten und Nutzungsbeschränkung der sanitären Anlagen auf maximal vier Personen gleichzeitig.
- Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern in Warteschlangen
- Bereitstellung von Desinfektionsmittelspendern, Flüssigseife und Einweghandtüchern
- Desinfektion von Sonnenschirmen, Sonnenliegen und anderen Ausrüstungsgegenständen nach jedem Besucher
- Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern in jede Richtung zwischen jeweils einem Schirm bzw. zwei Strandliegen
In Restaurants:
- Wenn möglich nur Außengastronomie anbieten; Innengastronomie nur da, wo Außergastronomie nicht möglich ist
- In der Innengastronomie Beschränkung der Gästeanzahl auf einen Gast pro vier Quadratmeter
- Service statt Selbstbedienung; keine Buffets
- Ausweitung der Servicezeiten auf 23 Uhr, um Andrang zu vermeiden
- Beschränkung der Tische auf Gruppen von höchstens sechs Personen oder Personen aus demselben Haushalt und Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern
- Einwegverpackungen für Gewürze auf den Tischen wie Salz und Pfeffer, Essig, Öl, Zucker etc.
(red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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