| news | versicherung» vertrieb
Europäische Reiseversicherung: Ausweitung der Stornogründe auf COVID-19
Obwohl derzeit weltweit noch umfassende Reisebeschränkungen bestehen, werden besonders innerhalb der EU nach und nach Reisebeschränkungen aufgehoben. Die Sicherheitslage in vielen Urlaubsländern verbessert sich und das Außenministerium stuft die Länder schrittweise zurück.
Kunden, die ein Urlaubsreise in ein Land buchen wollen, empfiehlt die Europäische Reiseversicherung, dafür den Service eines Reisebüros oder Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Damit seien Reisende reiserechtlich bestmöglich geschützt, gut zu allen Eventualitäten beraten und über einen persönlichen Ansprechpartner verfügen, schreibt die Reiseversicherung in einer Presseaussendung.
Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
Aufgrund der verbesserten Situation werde die Europäische Reiseversicherung COVID-19 ab sofort so lange nicht als Pandemie und damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung als Ausschlussgrund einstufen, wie die Situation stabil bleibe und es nicht wieder zu einem verstärkten Auftreten (zweite Infektionswelle) und damit zu Verschärfungen der Maßnahmen insbesondere auch der Reisebeschränkungen komme.
„So lange die Situation also stabil bleibt, gilt wieder vollumfänglicher Stornoversicherungs- und Reiseabbruchsschutz. Auch Stornofälle im Zusammenhang mit COVID-19 sind gedeckt, obwohl COVID-19 noch als Epidemie oder Pandemie eingestuft wird. Dies gilt ebenso für allfällige Reiseabbruchskosten“, so die Europäische Reiseversicherung wörtlich.
Konkrete Beispiele zur Erläuterung der Stornodeckung
Es besteht Deckung für den Fall, dass der (storno)versicherter Kunde die Reise nicht antreten könne,
- weil erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder der Kunde auf COVID-19 positiv getestet wurde, ohne Symptome zu zeigen.
- weil der Kunde an COVID-19 Symptomen erkrankt ist
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und die dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und der Kunde sich deshalb in Quarantäne begeben muss.
Kein Stornoschutz besteht aber, wenn ein Kunde die Reise nicht antreten kann oder will, weil er ein Risikopatient ist bzw. er sich - auch als Risikopatient - aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung macht.
Die Europäische Reiseversicherung unterscheide bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gebe es keine Altersgrenzen. Stornogründe, die ursächlich mit der Pandemie im Zusammenhang stehen, wie z.B. u.a. Arbeitsplatzverlust oder Kurzarbeit, seien nicht gedeckt.
Versicherungsschutz während der Reise
Grundsätzlich gelte vollumfänglicher Krankenversicherungsschutz während der Reise, so die Versicherung, die einige Beispiele auflistet:
Es besteht Deckung für den Fall, dass der reiseversicherte Kunde während der Reise
- an COVID-19 erkrankt für alle medizinischen Behandlungskosten, auch für einen allfälligen COVID-19-Test bei einschlägigen Symptomen.
- an COVID-19 erkrankt (es treten Symptome auf) und die Reise abbrechen muss, auch für nicht genutzte Reiseleistungen und eventuelle zusätzliche Rückreisekosten.
- bei Ankunft (am Flughafen der Destination oder an der Grenze bei Autoreisen) an COVID-19 positiv getestet wird und anstatt ins gebuchte Hotel in eine Quarantäneunterkunft verfügt wird, für nicht genutzte Reiseleistungen und eventuelle zusätzliche Rückreisekosten.
- bei Ankunft (am Flughafen der Destination oder an der Grenze) erhöhte Temperatur gemessen wird (auch bei einem COVID-19-negativen Testergebnis), für Reiseabbruchskosten und nicht genutzte Reiseleistungen und ggfls. verlängerte Aufenthaltskosten im gebuchten Hotel.
Weitere Informationen der Europäischen Reiseversicherung zum Geltungsbereich der Versicherung im Rahmen der Covid-19 Pandemie finden sich im untenstehenden PDF.
europäische reiseversicherung, erv, reiseversicherung, covid-19, corona-virus, stornobedingungen, pandemie, epedemie
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
1 April 2025
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
Bentour: Reisen: Gutschrift-Aktion im Sommer
Bentour Reisen hat eine Sonderaktion...Coral Travel: Save the Date - Starway Tourism Awards 2025
Coral Travel wird auch in...AERTiCKET informiert über Fortschritte nach Cyberangriff
AERTiCKET sei zuversichtlich, im Laufe...VERKEHRSBUERO Group schärft Veranstalter-Profile
Vorpaketierte Reisen, Direktvertrieb, österreichischer Nischen-Veranstalter...Europäische Reiseversicherung verjüngt Vertriebsleitung
Mit Kevin Radinger hat die...