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Verschärfte Verordnung zur Einreise aus Risikogebieten verzögert sich
Wegen der eingehenden rechtlichen Prüfung verzögert sich die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober zur Einreise aus Corona-Risikogebieten nach Österreich, die eigentlich in Kraft hätte treten sollte. Das teilte das Gesundheitsministerium der APA mit.
Ziel sei es, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl der Pandemiebekämpfung dient, als auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspreche, hieß es in einer schriftlichen Mitteilung des Ministeriums. Der Verordnungstext werde daher zunächst eingehend auf Rechtsgültigkeit geprüft. Es war zunächst unklar, wann die Verordnung veröffentlicht wird bzw. in Kraft tritt.
Derzeit ist für die Einreise aus Risikogebieten die aktuelle Fassung der Verordnung vom 15. Juni in Kraft. Demnach dürfen Personen aus Risikogebieten nur dann einreisen, wenn sie entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als vier Tage ist, oder sich in 14-tägige Heimquarantäne begeben. Mit einem negativen PCR-Test kann demnach die Quarantäne-Zeit auch vorzeitig beendet werden.
Quarantänepflicht trotz negativem Test
Nach einem deutlichen Anstieg der Infektionen in Österreich in den vergangenen Wochen, für die die Regierung zu einem wesentlichen Teil aus Risikogebieten am Westbalkan einreisende Personen verantwortlich macht, will das Ministerium die Einreisebestimmungen nun deutlich verschärfen.
Am Dienstag wurde von der Bundesregierung verkündet, dass die Einreise aus Risikogebieten in Zukunft ausschließlich mit negativem PCR-Test möglich sein soll, die zudem von „zertifizierten Labors" stammen sollen. Nach den am Mittwoch der APA mitgeteilten Plänen des Gesundheitsministeriums heißt das, dass es die Wahlmöglichkeit „Test oder Quarantäne" in Zukunft nicht mehr geben soll.
Österreichische Staatsbürger sowie in Österreich wohnhafte Personen sollen aber die Möglichkeit bekommen, den Test innerhalb von 48 Stunden nach Einreise nachzuliefern. Eine 14-tägige Quarantäne soll laut den Plänen für alle Einreisenden aus Risikogebieten zur Pflicht werden, auch bei Vorlage eines negativen Tests. Ein vorzeitiges „Freitesten" soll dann nur mehr für sogenanntes "Schlüsselpersonal" möglich sein. (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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