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Condor vs. Lufthansa: Zubringerverträge bleiben vorerst bestehen
Der Airline-Streit zwischen Condor und der AUA-Mutter sei nach einer "EU-Rüge" vorerst beigelegt. Der Vertrag mit Ferienflieger soll weiter laufen.
Lufthansa gibt im Streit mit dem Ferienflieger Condor um eine Vereinbarung über Zubringerflüge vorläufig klein bei. "Wir ziehen in Erwägung, den Vertrag mit Condor vorerst weiter laufen zu lassen", sagte ein Lufthansa-Sprecher am Freitag. "Es war uns nicht bewusst, dass es so schlecht um Condor steht."
EU macht Druck
Die mit einem milliardenschweren staatlichen Hilfspaket gestützte Lufthansa reagiert damit auf Druck der EU-Kommission: Die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager habe sich nach einem Bericht des Magazins "Spiegel" bei der deutschen Bundesregierung über das Vorgehen der Lufthansa gegenüber Condor beschwert.
Der ebenfalls mit öffentlichen Geldern über Wasser gehaltene Ferienflieger hatte wegen der Kündigung Klage beim EU-Gericht eingelegt mit dem Ziel, nachträglich Beihilfeauflagen für das Lufthansa-Rettungspaket durchzusetzen. Condor beschwerte sich auch beim deutschen Bundeskartellamt. Aus Sicht von Condor handelt sich bei der im Juni wirksam werdenden Kündigung um Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Lufthansa dagegen wäre nach wie vor der Ansicht, dass das Beenden des Vertrags rechtlich nicht zu beanstanden sei, erklärte der Sprecher weiter. Außerdem wäre die Kranich-Linie selbst dringend auf Passagiere für Ferienflüge angewiesen, um durch die Corona-Krise zu kommen, hieß es in der Aussendung weiter.
Vestager auf Seite der Condor
Dem "Spiegel" zufolge ist Vestager auf der Seite der Condor. Demnach habe sie mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik gedroht, wenn die Regierung den Vorstoß der Lufthansa nicht stoppen sollte.
Die Wettbewerbshüterin hätte in einem Videocall mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) außerdem bemängelt, dass die Lufthansa im Februar 25 Mio. EUR Zinsen an Anleihegläubiger gezahlt hatte, ohne Brüssel darüber zu informieren. Die Zahlung hätte gestundet werden können. Gläubiger oder Aktionäre sollen nach den EU-Beihilferegeln nicht bedient werden, solange ein Unternehmen auf Geld der Steuerzahler angewiesen ist.
Das deutsche Wirtschaftsministerium lehnte eine Stellungnahme zu dem Magazinbericht ab. Das Finanzministerium und die EU-Kommission waren vorerst nicht zu erreichen. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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