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Sommerurlaub: EU fasst Notbremsung ins Auge
Aufgrund diverser Corona-Virusvarianten haben die EU-Staaten heute mögliche Test- und Quarantänepflichten auch für Geimpfte beschlossen.
Zwei Schritt vorwärts, einer zurück. Während Deutschland für ganz Österreich und andere Länder die Reisewarnungen aufhebt und europaweit Lockerungen in Kraft treten, haben die EU-Mitgliedsstaaten ihre Reiseempfehlungen für die Sommerzeit heute neuerlich angepasst. Die Botschafter der EU-Länder beschlossen am Freitag in Brüssel eine „Notbremse", die eine Wiedereinführung von Test- und Quarantänepflichten auch für vollständig geimpfte Reisende mit dem digitalen Corona-Zertifikat der EU ermöglicht. Im Gegenzug wurden Bestimmungen für die Einstufung von Risikogebieten etwas gelockert. Erleichterungen gibt es bei Reisen von Kindern. Die Empfehlung muss kommende Woche nochmals im EU-Rat der Mitgliedstaaten angenommen werden, was aber als reine Formalie gilt.
Mitgliedsstaaten entscheiden
Nach der beschlossenen Empfehlung kann fortan jeder Mitgliedstaat entscheiden, die Notbremse zu ziehen. Dies gelte „insbesondere aufgrund einer hohen Verbreitung von SARS-CoV-2-Varianten", heißt es in dem Text, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Beschränkungen wie Test- oder Quarantänepflichten können demnach bei der Einreise aus bestimmten betroffenen Städten, Regionen oder auch ganzen EU-Ländern verhängt werden. „Ausnahmsweise und vorübergehend" sei dies auch für „Inhaber von Impfbescheinigungen oder Genesungsbescheinigungen" möglich, heißt es in dem Text. Auch von ihnen könne verlangt werden, „dass sie sich einem Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion und/oder Quarantäne/Selbstisolierung unterziehen".
Ausnahme zum Grünen Pass
Die Regelung stellt damit eine Ausnahme des in der EU vereinbarten digitalen Corona-Zertifikats dar. Das per QR-Code digital lesbare Dokument soll Reisen erleichtern und neben Angaben zu Impfungen auch Informationen über Tests oder überstandene Corona-Infektionen enthalten. Bei Inhabern des Zertifikats sollen die Mitgliedstaaten grundsätzlich von Quarantäne- und Testpflichten absehen, sofern dies die epidemiologische Lage erlaubt.
Beifall der EU-Kommission
Auch die EU-Kommission hatte Anfang Mai eine Notbremse insbesondere beim verstärkten Auftreten von Coronavirus-Varianten vorgeschlagen. Sie begrüßte nun die Vereinbarung der Mitgliedstaaten. Zusammen mit dem digitalen Impfzertifikat biete sie den Europäern die Möglichkeit, „einen sicheren Sommerurlaub mit nur begrenzten Beschränkungen" zu verbringen, sagte ein Sprecher. Durch die Empfehlung wird demnach auch die Anerkennung von Tests durch eine stärkere Harmonisierung der Gültigkeitsdauer ermöglicht. Bei PCR-Tests sind es nicht mehr als 72 Stunden, bei Schnelltests nicht mehr als 48 Stunden.
Keine Test- und Quarantänepflicht für Kinder unter 12
Unabhängig von der Notbremse wird das Reisen mit Kindern erleichtert. Bei Kindern unter zwölf Jahren soll generell auf eine Testpflicht verzichtet werden. Bisher galt dies nur bis sechs Jahre. Zudem soll es für sie keine Quarantäne-Pflicht geben, wenn diese nicht auch für ihre Eltern gilt.
Quarantäne nur bei „dunkelrot“
Ohne Aktivierung der Notbremse sollen Geimpfte grundsätzlich immer reisen dürfen. Wer noch nicht den vollen Impfschutz hat, soll bei der Einreise aus einem orangenen oder roten Gebiet einen PCR-Test machen müssen. Nur bei dunkelroten Zonen soll es weiter eine Quarantäne geben. (APA/red.)
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Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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