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Corona: Neue Einreiseverordnung ab 1. Juli
Mit 1. Juli gilt in Österreich eine neue Einreiseverordnung. Diese soll bis 31. August gelten. Mit dem europäischen Grünen Pass soll auch die Einreise nach Österreich für viele EU-Bürger erleichtert werden.
Ab 1. Juli, dem Tag des Inkrafttreten des europäischen Grünen Passes, gilt auch für Österreich eine neue Einreiseverordnung. Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko einreisen, müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist binnen 24 Stunden ein Covid-Test vorzunehmen, heißt es in der Verordnung, die am späten Freitagabend veröffentlicht wurde.
Einreise aus Risikoländern
Die Einreise aus Virusvariantengebieten wie Großbritannien, Brasilien, Indien oder Südafrika ist zwar grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen aus beruflichen Zwecken und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport z.B. für Betreuer und Trainer.
Länder mit geringem Risiko
Als Länder mit geringem Risiko werden aktuell vom Gesundheitsministerium angeführt: Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.
Einreise aus anderen Ländern
Für alle anderen Staaten, die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet noch Länder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzulegen, zudem besteht Registrierungs - und Quarantänepflicht.
Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind, entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.
Für Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erwachsene, unter deren Aufsicht sie reisen. Gilt also die Quarantäne des Erwachsenen als beendet, so zählt dies auch für die Kinder.
Verordnung gilt nicht bei Durchreise
Neu in der Verordnung ist, dass Beförderungsunternehmen ihre Kunden über die Voraussetzungen der Einreise und über die Folgen von Verstößen informieren müssen.
Wenn die Person durch Österreich nur durchreist, gilt die Verordnung nicht. Die Verordnung tritt voraussichtlich am 31. August 2021 außer Kraft.
Gültiger 3-G-Nachweis: Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt eine drei Wochen zurückliegende Impfung, ein negativer Covid-Test, eine Bestätigung einer überstandenen Infektion oder ein Antikörpertest.
Ein PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, ein Antigentest nicht mehr als 48 Stunden und ein Antigentest in Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird, nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen. Bei Genesungsnachweisen liegt die Frist bei maximal 180 Tagen, bei Antikörpertests bei 90 Tagen. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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