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ÖAMTC: Kostenloses Storno bei Umweltkatastrophen
Die tobenden Waldbrände im Süden Europas und in der Türkei halten nicht nur Einheimische, sondern auch Urlauber in Atem. Die Reiseveranstalter sind wieder gefordert.
Wer kurz vor seiner Reise in ein betroffenes Gebiete steht, sollte beachten, dass wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ein kostenfreies Storno möglich ist. Dies kann bei Naturkatastrophen wie etwa Bränden der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt, heißt es seitens der ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
"Ein Storno ist allerdings nur dann durchsetzbar, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen und der Urlaub genau in die betroffene Region führt. Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren."
Reiseveranstalter sind gefordert
Steht der Abflug allerdings unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen. Würde die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko für den Pauschalreisenden bedeuten, kann ebenfalls ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag möglich sein. Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Die ÖAMTC-Juristin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Urlaub beim Außenministerium zu registrieren – so kann im Notfall schnell Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden, Infos unter www.reiseregistrierung.at.
"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen", weiß Pronebner. Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten wäre dann möglich. Für Individualurlauber ermöglichen dann teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.
Pauschal- oder Individualreise
Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Es ist daher empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden. (red)
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Autor/in:
Sandra Zurek
Managing Director
Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.
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21 November 2024
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