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Omikron: Österreich verschärft Einreiseregeln
Ab heute, Montag 20. Dezember 2021, gelten wegen der Omikron-Virusvariante strengere Bestimmungen für die Einreise aus sämtlichen Staaten nach Österreich.
Nach der Verordnung des Gesundheitsministeriums, die seit Mitternacht gilt, dürfen nur Reisende, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen, einreisen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder Drittstich nachweisen, um einer Quarantäne zu entgehen. Ausgenommen sind Kinder, Schwangere und Pendler.
2G-Nachweis plus PCR-Test oder Booster
Geimpfte oder genesene Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses eine Heimquarantäne einhalten. Die Selbstisolation kann mit einem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder dem Nachweis einer Corona-Auffrischungsimpfung vermieden werden.
Ohne gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder überstandenen Coronavirus-Infektion (2G) besteht für Österreicher sowie EU- und EWR-Bürger eine Registrierungspflicht mittel Pre-Travel-Clearance und eine verpflichtende Quarantäne für zehn Tage. Freitesten ist erst ab dem fünften Tag möglich.
Ausnahme für Kinder, Schwangere & Pendler
Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und sich zur Pre-Travel-Clearance registrieren lassen, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung zum Beispiel nicht in Quarantäne.
Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiter eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht. Personen müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Landeverbote für afrikanische Länder, nicht für GBR
Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch drei zusätzliche Staaten auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt. Für Direktflüge aus Angola, Sambia und Malawi gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen. Dies gilt außerdem für Botswana, Eswatini (Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika.
Kein Landeverbot gibt es bisher für Großbritannien, wo Omikron in einigen Landesteilen bereits die dominierende Coronavirus-Variante ist und eine Überlastung des Gesundheitssystems befürchtet wird. London hat deswegen bereits den Katastrophenfall ausgerufen. Zahlreiche Flugzeuge aus Großbritannien landen in diesen Tagen auf den Flughäfen Innsbruck, Salzburg und Wien-Schwechat.
Anders als Österreich stuft Deutschland Großbritannien seit Montag als Virusvariantengebiet ein: Für Einreisende gilt deswegen in Deutschland eine zweiwöchige Quarantänepflicht - auch für Geimpfte und Genesene.
Reisen nach Deutschland verbietet wiederum Israel seinen Bürgern ab Mittwoch. Das Land wird ebenso wie Italien, die Schweiz, Ungarn, die USA, Belgien, Marokko, Portugal, Kanada und die Türkei auf die Liste der "roten Staaten" gesetzt, wie das israelische Gesundheitsministerium am Sonntag mitteilte. Österreich bleibt für Israel noch "orange".
Service: Registrierung zur Pre-Travel-Clearance unter entry.ptc.gv.at/ (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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