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Italien: Infos für Einreisende aus dem EU-Ausland
Aufgrund der steigenden Fällen der Omikron-Variante führte Italien eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus dem EU-Ausland ein.
Seit dem 16. Dezember muss in Italien zur Bekämpfung der Omikron-Variante ein negativer Test vorgelegt werden, um nach Italien einreisen zu können. Daher gibt es jetzt 3 Anforderungen, die bis voraussichtlich 31. Jänner 2021 für die Einreise nach Italien für diejenigen gelten, die aus einem Land der C-Liste (*) kommen:
- Vorlage des Green Pass durch Impfung (vollständig geimpft) oder durch Genesung.
- Bei der Abreise nach Italien Vorlage eines negativen Tests, der wie folgt durchgeführt wurde · innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Italien, falls Molekulartest (PCR) · innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise nach Italien, bei Antigentest
- Ausfüllen des digitale Passagierlokalisierungsformular https://app.euplf.eu/#/
Länder der Liste C (*): Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden , Ungarn, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco.
Bei fehlender Impf- oder Genesungsbescheinigung (Green Pass) müssen folgende Pflichten erfüllt werden:
- Ausfüllen des Passenger Locator Form vor der Einreise nach Italien (digital oder in Papierform)
- Vorlage, vor der Einreise nach Italien, eines negativen molekularen PCR- Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder Vorlage, vor der Einreise nach Italien, eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist;
- Einhalten einer 5-tägigen Quarantäne an der im Passenger Locator Form angegebenen Adresse
- Im Anschluss an die 5-tägige Quarantäne ist erneut verpflichtend ein molekularer PCR-Test oder ein Antigentest durchzuführen
Ausnahmen der Test-Pflicht
Kinder: unter 6 Jahre sind von der Testpflicht vor der Einreise ausgenommen; Zudem sind sie von der Impfnachweispflicht (Green Pass) befreit. - Minderjährige ab 6 Jahre müssen sich hingegen vor der Abreise einem Test unterziehen, sind aber auch von der Impfnachweispflicht (Green Pass) befreit.
Ebenso befreit sind, wenn keine Covid-19-Symptome vorhanden sind:
- Zugpersonal
- Transportpersonal
- Nachweislich Geschäftsreisende deren Aufenthalt 120 Stunden (5 Tage) nicht überschreitet
- Durch Italien im privaten PKW Durchreisende, für einen Zeitraum von maximal 36 Stunden
Ab heute, 20. Dezember 2021, gelten außerdem die Regionen Venetien, Ligurien, Marken und die Provinz Trient als "gelb" und kommen zu Kalabrien, Friaul und der Provinz Bozen hinzu. Was wird sich ändern? Es gibt nur zwei relevante Unterschiede: In der gelben Zone ist eine Maske auch im Freien vorgeschrieben. Darüber hinaus dürfen in Restaurants höchstens 4 Personen pro Tisch sitzen. (Red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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