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Insolvenzversicherung: Fondlösung gescheitert
In einem Schreiben an die MitgliederInnen informiert der Fachverband, dass das angedachte Modell nicht umsetzbar ist. Darüber hinaus ist auch die ÖHT-Lösung zur Insolvenzabsicherung ausgelaufen.
„Die Coronakrise hat bekanntermaßen am Markt für Insolvenzversicherungen für große Verwerfungen gesorgt und Versicherungen haben sich aus den Geschäftsfeldern der Insolvenzabsicherung und Abwicklung zurückgezogen. Regelmäßige vom Fachverband bei Versicherungen durchgeführte Anfragen zeigen leider – auch heute noch - keine Bereitschaft wieder in das Insolvenzabsicherungsgeschäft einzusteigen“, so Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, in dem Schreiben.
Unüberwindbare Hürden
Der Fachverband habe deshalb in zahlreichen Gesprächs- und Verhandlungsrunden mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium, bereits zu Beginn des letzten Jahres versucht eine Neuaufstellung der Insolvenzabsicherung ähnlich dem System einer Sozialversicherung zu erreichen. Leider hätten sich im Zuge der Ausarbeitung unüberwindbare rechtliche Hürden gezeigt. Auch aus wirtschaftlicher Sicht sei das angedachte Modell, angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl an Beitragszahlern und der damit verbundenen hohen finanziellen Belastung für jeden einzelnen zahlenden Betrieb, letzten Endes nicht überzeugend gewesen, heißt es weiter.
ÖHT-Lösung ausgelaufen
Während der letzten beiden Jahre wurde seitens der ÖHT ein Produkt zur Insolvenzabsicherung angeboten. Grundlage dafür war der befristete Beihilferahmen der Europäischen Union, welcher angesichts der Coronakrise großzügigere staatliche Beihilfen ermöglichte. Der befristete Beihilfenrahmen lief am 30. Juni 2022 aus. Eine Verlängerung des ÖHT Angebots in seiner aktuellen Form ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. „Um Betrieben eine Alternative zur Insolvenzabsicherung mittels Bankgarantie zu bieten, hat der Fachverband eine Anpassung und Überführung des ÖHT-Modells in ein dauerhaft zur Verfügung stehendes Angebot gefordert. Seitens des zuständigen Ministeriums laufen deshalb Bemühungen ein solches entsprechend angepasstes Angebot mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang zu bringen“, erklärt Kadanka.
Frühzeitig Bankgarantie beantragen
Ob diese Bemühungen erfolgreich sein werden, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, weshalb der Fachverband dringend – insbesondere jenen Betrieben, die zuletzt über die ÖHT abgesichert waren - dazu rate, sich frühzeitig um eine Bankgarantie für die Insolvenzabsicherung im nächsten Jahr zu bemühen. Sollte die Hausbank keine Bankgarantien anbiete, empfehle die Branchenvertretung einen Wechsel zu einer anderen Bank.
„Der Fachverband wird natürlich auch weiterhin alles ihm Mögliche dazu beitragen, damit der Branche weitere Insolvenzabsicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben aber leider auch gezeigt, dass es beim Thema der Insolvenzabsicherung zahlreiche rechtliche Hürden als auch wirtschaftliche Herausforderungen gibt“, so der Obmann abschließend.
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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