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ÖHV: Hoteliers stehen vor Kostenflut
Die ÖHV übt Kritik an der Forderung des Staates zur Zahlung der Corona-Steuerstundungen per 30. September. Denn: nicht nur dass die Betriebe so schon mit der wirtschaftlichen Situation zu kämpfen haben - fehlen auch immer noch die staatlichen Lockdown-Entschädigungen der ersten Schließungswelle aus 2020.
Der gut gebuchte Sommer nach zweieinhalb Jahren Pandemie ist nur eine kurze Verschnaufpause für die heimischen Hoteliers. Denn im Herbst werden die Steuern fällig, für die den Betrieben wegen Corona Zahlungsaufschub gewährt worden ist. Gleichzeitig sei der Staat aber bei der finanziellen Entschädigung für die behördlichen Schließungen der Beherbergungsbetriebe säumig, moniert die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV). Weiters sorgt die Energiekrise für einen Kostenschub.
Herbst wird finanzielle Herausforderung
"Das ist ein brandgefährlicher Cocktail. Kommt das so, gehen einige Betriebe in die Knie", befürchtet ÖHV-Vizepräsident Alexander Ipp unter Verweis auf Gespräche mit Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern von Unternehmensgruppen mit mehreren Standorten. Den Hotels stünden nach zweieinhalb Jahren Pandemie ohnedies massive Kostensteigerungen bevor.
"Statt Unternehmen in der größten Not Rechnungen zu schicken, sollte der Bund sich den 30. September selbst zur Frist setzen und bis dahin alle offenen Entschädigungen überweisen", kritisierte der Branchensprecher am Montag. Die Regierung will "den krisengebeutelten Unternehmen per 30. September gestundete Steuern und Abgaben fällig stellen". Gleichzeitig stünden aber noch Entschädigungen für die erste Schließungswelle im März 2020 aus.
Mitten in der schwersten Wirtschaftskrise seit langem verschärften "politische Fehlentscheidungen" die finanzielle Situation. Darüber hinaus sollen laut ÖHV "zu Recht bezogene Corona-Entschädigungen" zurückgezahlt werden.
Pachtübernahme: Ja oder nein?
Betreffend der Entschädigung von Unternehmen für die massiven Einnahmenausfälle durch die amtlich beschlossenen Lockdowns und Betretungsverbote ortet Ipp "enormen Handlungsbedarf". Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe zwar festgestellt, dass Geschäftsraummieten für Lockdownzeiten nur teilweise bezahlt werden müssten. "Ein entsprechender Entscheid des OGH zu Pachtzahlungen steht aber aus", betonte Ipp.
Trotzdem schreibe das ABBAG-Gesetz vor, dass Pacht und Miete gleichbehandelt werden, also Pächter wie Mieter gleichermaßen keinen Anspruch auf einen Fixkostenersatz hätten - obwohl die einen voll zahlten und die anderen nicht. Nachdem in vielen Fällen die Pacht den allergrößten Teil der Fixkosten ausmache, stehe für die betroffenen Unternehmen extrem viel auf dem Spiel: "Da geht es um alles oder nichts, Sein oder Nichtsein. "Wird das nicht schnell repariert, laufen wir sehenden Auges gegen die Wand. Da muss die Politik endlich in die Gänge kommen", so Ipp. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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