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apf: 1,6 Mio. EUR für Reisende erwirkt

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf), die Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr in Österreich, hat im Vorjahr mehr als 1,6 Mio. EUR für Reisende in mehr als 4.200 Verfahren erwirkt.

Das ist ein deutliches Plus gegenüber 2021, besonders im Bahnbereich. Hier gab es einen Allzeitrekord an Anfragen, 888 Schlichtungsverfahren wurden im Bahnbereich abgeschlossen. Bahn- und Fluggäste erhielten im Schnitt je 448 EUR.

Verspätungen, Flug- oder Zugsausfälle, Überbuchung, Nichtbeförderung, fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte, fehlende Hilfeleistungen oder Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. All das sind Fälle, bei denen die apf in den vier Verkehrsbereichen vermitteln kann. Insgesamt 4.264 Schlichtungsverfahren wurden eröffnet, 3.000 mehr als noch 2021, berichtete Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf bei einer Pressekonferenz in Wien. Vor der Pandemie sowie 2020 waren es jedoch noch mehr gewesen. Im Vorjahr wurden somit im Schnitt zwölf Verfahren pro Tag eröffnet. „Angesichts des gestiegenen Reiseaufkommens im Jahr 2022 war leider auch mit einem Anstieg an Unregelmäßigkeiten zu rechnen", sagte Röhsler. Ein Großteil der Entschädigungen entfällt auf Verfahren zu kurzfristigen Flugausfällen. Im Durchschnitt dauert ein Verfahren bei der apf 31 Tage - eine deutliche Verbesserung zum Wert des Vorjahres (87 Tage).

2022 konnte die apf in ihren Schlichtungsverfahren insgesamt 1.603.428 EUR an Entschädigungen und Erstattungen für Reisende erwirken. Der größte Anteil entfällt mit 1,5 Mio. EUR auf den Flugsektor, gefolgt vom Bahnbereich mit 114.600 EUR und vom Busbereich mit 3.300 EUR. Insgesamt 3.581 abgeschlossene Schlichtungsverfahren verzeichnete die apf im Vorjahr, wobei 2.673 auf den Flug-, 888 auf den Bahn- und 20 auf den Busbereich entfielen. Stellt die apf Verstöße gegen die Fluggastrechteverordnung fest, wird dies auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. 

Verfahren im Flugbereich

Die meisten Verfahren wurden im Flugbereich 2022 aufgrund von Annullierungen geführt, das traf auf zwei Drittel der Fälle zu. Im Vergleich zu den Vorjahren gab es auch wieder mehr Verfahren wegen Verspätungen. Aufgrund von Überlastungen, die speziell in den Sommermonaten auftraten, verspäteten sich zahlreiche Verbindungen. Flugreisende erhielten bei den Verfahren im Schnitt 556 EUR. 34% der Verfahren betrafen die AUA, 21% Wizzair, 10% Ryanair und 6% Eurowings. Insgesamt gebe es mit den Flugunternehmen eine „gute Arbeitsbasis", auch mit jenen, die „notorisch schwer zu erreichen sind". Diese zeichnen sich laut Röhsler durch eine „längere Verfahrensdauer" aus, dazu zähle etwa auch Wizzair.

Der Großteil der Erwirtschaftung an Passagiere entfiel im Flugbereich auf Entschädigungen (74%) und die Erstattung von Ticketkosten (20%). In 84% der Verfahren im Flugbereich konnte die apf erfolgreich zwischen den Airlines und den Passagieren vermitteln. Lediglich 3% der Verfahren im Flugbereich mussten mangels Einigung geschlossen werden. 11% der Verfahren wurden etwa aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen" eingestellt. Dazu zählen beispielsweise Landeverbote, Einschränkungen aufgrund der Pandemie, schlechte Wetterverhältnisse oder Streiks, die nicht die Airline selbst betreffen, etwa von Fluglotsen. 2% der Verfahren wurden wegen sonstiger Gründe - etwa eine Verspätung weniger als drei Stunden - eingestellt.

Viele Anfragen in Sachen Bahn

Im Bahnbereich wurden 2022 so viele Anfragen an die apf gestellt, wie noch nie zuvor. Im November gab es einen eintägigen Eisenbahner-Warnstreik, der Zugsverkehr blieb still. „Wir sehen das auch als Grund, weshalb wir deutlich mehr Beschwerden hatten als die Jahre zuvor", sagte die apf-Leiterin. Von den 888 im Jahr 2022 abgeschlossenen Verfahren im Bahnbereich endeten 98% mit einer Einigung zwischen der antragstellenden Person und dem Verkehrsunternehmen. 95% der Verfahren betrafen die ÖBB, 2% die Westbahn und 3% entfielen auf sonstige Bahnunternehmen. Die meisten Verfahren wurden im Bahnbereich 2022 zum Thema Ticketerstattung geführt. Insbesondere der Erstattungsausschluss bei PDF-Bezug von ÖBB-Sparschiene-Tickets war in diesem Segment von Relevanz. Diese sind nach dem Bezug nicht mehr refundierbar, Erstattungen gab es aber auf dem Kulanzweg, erläuterte Röhsler. Zudem wurden vermehrt Fälle von sogenannten Downgrades, meist in Zusammenhang mit entfallenen (Nacht-)Zügen, registriert.

Auf Platz zwei der Verfahrensgründe lagen mit 29% Strafen, etwa wenn Passagiere falsche Tickets gekauft hatten. Überfüllte Züge und vor die Tür gesetzte Passagiere ohne Sitzplatzreservierung waren im Vorjahr auch immer wieder Thema. 2% aller Bahn-Verfahren hatten das als Ursache. Von den erzielten 114.600 Euro an monetären Entschädigungen im Bahnbereich betrafen rund 54% Erstattungen bzw. Refundierungen. (APA/red)


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Foto: Christiane Reitshammer privat

Autor/in:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.





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