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Pauschalreise-Richtlinie: Sorgen wegen Novellierung
Die geplante Überarbeitung der Pauschalreise-Richtlinie durch die EU hält die Branche auf Trab. Kaum ein Kongress oder eine Zusammenkunft, wo dieses Thema nicht im Fokus steht.
Der erste Entwurf der Novellierung der Pauschalreise-Richtlinie, die seit 2018 in Kraft ist, soll Ende November von der Europäischen Kommission präsentiert werden. Befürchtet wird eine Verschärfung der Bedingungen für Pauschalreise-Veranstalter ebenso wie für Anbieter verbundener Reiseleistungen. Angetrieben wird die Überarbeitung von der Idee, Konsumenten besser zu schützen.
Mögliche künftige Auswirkungen auf die Reisebranche sind aktuell beim Hauptstadtkongress der DRV eines der zentralen Themen. Bei der Herbsttagung des ÖRV, die Ende nächster Woche in Kalabrien stattfinden wird, wird die geplante Novellierung vermutlich ebenso im Zentrum vieler Gespräche stehen.
Wettbewerbsverzerrung
Auf dem Prüfstand der Kommission stehen u.a. die Höhe der Anzahlung für Pauschalreisen, verbundene Reiseleistungen oder Stornoregeln. Werden die Anzahlungen jedoch reduziert oder limitiert, droht die Wertschöpfungskette der Veranstalter zusammen zu brechen. Mit den Anzahlungen werden bekanntlich die einzelnen Bestandteile – Hotels, Flug, Transfers – beglichen, ebenso wie die Provisionen für die Vermittlung. Erschwerend kommt hinzu, dass bei dynamischer Paketierung der Flug bei der Buchung bereits zu 100% bezahlt werden muss. Was in weitere Folge auch zu der ewig schwelenden Frage nach einer Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines führt.
In seiner Grundsatzrede zur Eröffnung des DRV-Kongresses warnte daher Verbandspräsident Norbert Fiebig davor, die Bedingungen für Veranstalter weiter zu verschärfen. Dadurch würde das Produkt Pauschalreise deutlich teurer, was die KundInnen wiederum verstärkt in die Arme der OTAs treiben würde. Da Online-Plattformen nicht der Pauschalreise-Richtlinie unterliegen, können sie, vereinfacht gesagt, günstiger anbieten. Reisende würde so dazu getrieben, nicht das rundum abgesicherte Produkt Pauschalreise zu kaufen, sondern Einzelleistungen im Internet. Bei Notfällen sind KundInnen auf sich selbst gestellt und habe keine Anlaufstelle.
Das eigentliche Ziel der EU werde damit ad absurdum geführt – ein klassisches Beispiel von: gut gedacht, aber schlecht gemacht. „Das gilt es zu verhindern!“, so Norbert Fiebig weiter.
ÖRV auf ECTAA-Linie
Der ÖRV übernimmt in seinen Statements die Position der ECTAA (European Travel Agents‘ und Tour Operators‘ Assoc.) und fordert „keine Verschärfung bzw. Ausweitung der Pflichten des Reiseveranstalters und des Reisebüros gegenüber dem Kunden.“ „Eine Vereinfachung der Definition durch Begrenzung des Anwendungsbereichs auf zusammengestellte Reisen, Reiseleistungen, die wie eine Pauschalreise beworben werden, oder Reiseleistungen, die zu einem Gesamtpreis angeboten werden.“ Weiters „keine Änderungen bzw. Verschärfungen bei den Regelungen zum Reiserücktritt“ sowie „Kein Verbot von Anzahlungen, keine prozentuale Limitierung, keine Vorgabe von Stornoentgelten“.
Die Vorstellungen der EU-Kommission zur Novellierung werden, wie erwähnt, in einem Entwurf Ende November präsentiert. Die weitere Beschäftigung damit wird erst nach den nächsten EU-Wahlen im Frühjahr stattfinden, eine endgültige Version wird vermutlich nicht vor 2025 oder 2026 feststehen. Für die Umsetzung in nationales Recht bleibt dann noch ein weiteres Jahr Zeit, so dass neue Regelungen erst 2027 in Kraft treten würden. Dennoch gilt: Abwarten und Tee trinken sind nicht angesagt. (red.)
Pauschalreise-Richtlinie, novellierung, DRV, örv, eu-kommission, stornobedingung, konsumentenschutz
Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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