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FTI-Reisen bis einschließlich 5. Juli 2024 abgesagt


FTI Group
Die FTI Touristik GmbH sagt alle Reisen mit Abreisetermin bis einschließlich Freitag, 5. Juli 2024, abzusagen. Betroffene Kunden und die Leistungspartner werden über die Stornierungen informiert.

Die Absage der Reisen sei nach intensiver Prüfung und in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Axel Bierbach und dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) entschieden worden, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens. Alle Optionen für eine weitere Durchführung bereits gebuchter Reisen würden geprüft. „Eine Lösung erscheint möglich, aber nicht in den nächsten Tagen. Im Interesse der kurzfristig abreisenden Kunden halten wir es daher für die beste Lösung, alle Reisen mit Urlaubsantritt in den kommenden vier Wochen abzusagen. Dies gibt den Kunden die dringend nötige Planungssicherheit und Flexibilität für ihren kurz bevorstehenden Urlaub“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Bierbach am Freitag in München. Eine Durchführung der Reisen in diesem Zeitraum wäre demnach mit zu vielen Unsicherheitsfaktoren und Risiken für die Urlauber in den Zielländern verbunden gewesen.

Alle Pauschalreisen und Einzelleistungen

Die Entscheidung betrifft alle Pauschalreisen, Einzelbuchungen und Einzelleistungen, die Kunden für diesen Zeitraum über die FTI Touristik GmbH, die Vertriebsmarke 5vorFlug und die BigXtra Touristik GmbH gebucht haben. Die zum FTI-Konzern gehörige Tochtergesellschaft BigXtra Touristik GmbH hat am 6. Juni 2024 ebenfalls einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) wurde auch für diese Gesellschaft zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Was gebuchte Reisen über FTI und BigXtra mit Reiseantritt ab Samstag, 6. Juli 2024, betrifft, suchen FTI und der vorläufige Insolvenzverwalter gemeinsam mit dem DRSF weiterhin mit Hochdruck nach einer Lösung, heißt es. „Unser Ziel ist, den Kunden eine Reise in der geplanten Urlaubszeit an das geplante Reiseziel zum vereinbarten Reisepreis unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlung zu ermöglichen. Gerade für Kunden mit hohen Anzahlungen oder kleinem Budget wäre dies eine Möglichkeit zu reisen, ohne erst auf die Erstattung der bereits an FTI bezahlten Reisekosten durch den DRSF warten zu müssen.“

Im Hinblick auf die Urlauber, die sich derzeit noch in den Zielländern aufhalten, sagte Bierbach: „Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und bemühen uns gemeinsam nach Kräften darum, diese für alle Betroffenen so gering wie möglich zu halten.“ (red)


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Foto: Christiane Reitshammer privat

Autor/in:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.





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