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ÖAMTC: Welche Mitbringsel verboten sind
Beim Kauf von Souvenirs sollten UrlauberInnen genau schauen und vor allem wissen, was in die Heimat mitgenommen werden darf und was verboten ist. Hohe Strafen können drohen, warnt der ÖAMTC.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Urlaubsdestinationen findet man in der ÖAMTC-Länderinfo jeweils im Abschnitt „Reisegepäck" (www.oeamtc.at/laenderinfo).
Die (un)beliebtesten Souvenirs
Das diesjährige ÖAMTC-Reisemonitoring hat gezeigt: Was und ob überhaupt etwas mitgebracht wird, variiert je nach Altersklasse. „Jede/r fünfte ÖsterreicherIn bringt gar keine Souvenirs mit - auffällig oft sind das die über 60-Jährigen. Die anderen 80% der Reisenden kauft hingegen Andenken und schenkt sie an FreundInnen und Familie", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel. Die beliebtesten Souvenirs sind Magnete, gefolgt von lokalen Delikatessen und Postkarten. Im Gegensatz dazu werden Kunstwerke, Geschirr sowie Schmuck am wenigsten aus dem Urlaub mitgenommen. 17% der Reisenden sammeln laut Umfrage gerne selbst Muscheln, Sand und Steine vom Strand und nehmen diese als Andenken mit.
Nicht alles ist erlaubt
Nicht nur bei Fernreisen und exotischen Produkten, selbst bei Reisen innerhalb Europas heißt es Augen auf bei der Souvenir-Wahl. Auch in den beliebten Urlaubszielen der ÖsterreicherInnen gelten länderspezifische Verbote, die man kennen und beachten sollte.
Kroatien: So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. In Kroatien gibt es geschützte Muschelarten bzw. Meeresschnecken. Eine Ausfuhr ist also illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.
Italien: Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen. Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es nämlich laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. Je nach Region können die Strafen mehrere Hunderte bis Tausende Euro kosten – auf Sardinien z. B. bis zu 3.000 EUR.
Griechenland: Hier ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden tabu. Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten.
Frankreich: Auch in Frankreich gibt es Gesetze, die die Unversehrtheit der Stände und Küsten schützen und so Urlaubssouvenirs wie Sand, Muscheln und Steine verbieten. Zudem sind Blumen und Pflanzen, die nur an bestimmten Orten – wie z. B. an der Küste – wachsen, geschützt. Hier sind die Strafen besonders drastisch, nämlich bis zu 150.000 EUR. Dasselbe gilt auch für Blumen und Pflanzen in den Bergen, ganz besonders in den französischen Nationalparks und Naturschutzgebieten.
Spanien: Natürliche Materialien wie Muscheln, (Vulkan-)Steine und Fossilien dürfen nicht aus Spanien ausgeführt werden. In Fuerteventura gibt es eine natürliche Besonderheit, den „Popcorn-Strand“ – diese Algenfossilien sind bei UrlauberInnen sehr beliebt. Um das Naturphänomen zu schützen und zu verhindern, dass TouristInnen die Fossilien mitnehmen, gibt es vor Ort bereits einige Info-Kampagnen. Vor allem aber wird am Flughafen von Fuerteventura streng kontrolliert, ob ein verbotenes Souvenir im Koffer versteckt ist.
Generell gilt: Kauft man z. B. Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- bzw. Pflanzenarten enthalten, macht man sich strafbar. „Eine illegale Einfuhr kann Strafen bis zu 80.000 EUR und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre bedeuten", warnt Redel. (red)
Autor/in:
Christiane Reitshammer
Freie Journalistin
Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.
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