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ÖRV: „Hitze“ im Urlaubsland kein Stornogrund


Foto: Maxx-Studio / shutterstock.com
Bezugnehmend auf eine Pressemeldung des ÖAMTC teilt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) mit, dass Hitze alleine keinen Grund darstellt, von einer Pauschalreise kostenlos zurückzutreten.

Der ÖAMTC hat gestern, Mittwoch, in einer Aussendung erklärt, dass aufgrund der extremen Hitze im Süden Europas ein kostenloser Rücktritt von einer bei Pauschalreise möglich sei, wenn die Hitze ein Gesundheitsrisiko für manche Reisende darstelle. „Man sollte bei Fragen dazu unbedingt mit dem Veranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen“, formulierte ÖAMCT-Juristin Verena Pronebner. Der ÖRV hat zu diesem Thema einen Reiserechtsexperten kontaktiert. Dieser habe eindeutig festgestellt, dass Hitze alleine keinen Grund darstelle, von einer Pauschalreise kostenlos zurückzutreten. Auch sei extreme Hitze nicht als unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand zu bewerten. Selbst der Europäische Gerichtshof habe zur EuGH-C299/22 entschieden, dass bei der Beurteilung unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände, die allenfalls zu einem Rücktritt berechtigen würden, auf einen informierten Durchschnittsreisenden abzustellen sei. Sei die Reisesituation schon bei Vertragsabschluss zu erkennen gewesen, könne man sich auf keinen Fall auf einen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand berufen.

„Noch einmal halten wir fest, dass Hitze alleine kein Stornogrund ist und Teil des allgemeinen Lebens- bzw. Reiserisikos ist. Extreme Hitze über 40° C kommt in den südeuropäischen Ländern immer wieder vor. Und es ist sicher nicht überraschend, dass es gerade in den Urlaubsländern rings um das Mittelmeer immer wieder extrem warm wird“, so der ReiseVerband. Dessen seien sich auch die Reisenden von vornherein bewusst. „Verstärkt ist auch zu bemerken, dass Reisende zur Vermeidung von Hitzewellen bewusst in Länder des Nordens bzw. in die Vor- oder Nachsaison ausweichen.“

Beim Gesundheitsrisiko als Rücktrittsgrund sei der „durchschnittliche Reisende“ der Maßstab. Angst vor der Hitze alleine sei kein Rücktrittsgrund. Wenn der Kunde aufgrund des Alters bzw. Vorerkrankungen bei der Buchung Bedenken bekannt gebe, sei gerade bei einer Buchung im Reisebüro sichergestellt, dass darauf entsprechende Rücksicht genommen werde.

„Dass es bei entfallenen Leistungen, die zugesagt werden, eine verschuldensabhängige Preisminderung gibt, wie z.B. bei Entfall der Klimaanlage, Ausfall von Ausflügen, ist bisher schon der Fall und wird es auch in Zukunft geben.“

ÖAMTC-Tipp für Individualreisende

Individualreisende könnten ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich sei, teilte der ÖAMTC weiter mit. Ob eine Stornierung einer individuell gebuchten Unterkunft möglich sei, hänge vom Recht des jeweiligen Landes ab. Im Ernstfall empfehle sich jedenfalls die Kontaktaufnahme mit der Unterkunft, um gegebenenfalls auch eine Kulanz-Lösung zu erreichen, so Pronebner.

Ausfall von Programmen & Naturkatastrophen

Mögliche Preisminderungen gebe es für Pauschalreisende: „Wenn aufgrund der Hitze Sehenswürdigkeiten nicht besucht werden, die aber in der Pauschalreise mitgebucht wurden, und keine Alternative angeboten werden kann, haben UrlauberInnen Anspruch auf eine Preisminderung", erklärt Pronebner.

Wer kurz vor einer Reise in von Waldbränden betroffene Gebiete stehe, habe ebenfalls Rechte: „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies ist sehr oft bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", so die Expertin. Eine kostenfreie Stornierung sei allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führe. Ein Waldbrand am griechischen Festland wird z. B. die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. „Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren." (red)


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Foto: Christiane Reitshammer privat

Autor/in:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.





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