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FTI Insolvenz: DRSF startet Rückerstattungsprozess


FTI Group
Die Fachgruppe Wien der Reisebüros gibt ein Update bezüglich der FTI-Pleite und informiert darüber, was es bei der Aufnahme eines  Erstattungsprozesses für Reisebüros und KundInnen zu beachten gilt.

Der DRSF hat vor kurzem den Rückerstattungsprozess begonnen und hält dazu folgendes fest: „Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Verbrauchern schnell den gezahlten Reisepreis erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und vollständig vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra liegen die dazu erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF kontaktiert, um den Erstattungsprozess starten zu können. Der Erstattungsantrag kann anschließend über ein Online-Portal gestellt werden. Alle weiteren Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra erhalten demnächst die Möglichkeit, zunächst einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Diese Personen werden dafür vom DRSF zunächst auf dem Postweg kontaktiert, um anschließend ihren Aufnahmeantrag ganz einfach auf dem Online-Portal des DRSF stellen zu können.“

Weitere Infos dazu unter: www.drsf.reise/die-naechsten-schritte-im-erstattungsprozess

Für den Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Sicherungsschein des DRSF 
  • Buchungsbestätigung
  • Nachweise erfolgter Zahlungen
  • Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden

Diese Unterlagen müssen erfasst oder hochgeladen werden. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.  FAQ zur Insolvenz der FTI Group HIER

Möglichkeit der Anspruchsabtretung an Reisebüro

Da in Österreich bekanntlich das Agenturinkasso überwiegt, hat der Fachverband Kontakt mit dem DRSF aufgenommen, um eine unkomplizierte und unbürokratische Einreichmöglichkeit für österreichische Reisebüros und ihre KundInnen zu schaffen. "Leider hat der DRSF unsere Vorschläge nicht aufgegriffen. Reisebüros können sich dennoch Ansprüche ihrer KundInnen auf Rückerstattung abtreten lassen", so der Fachverband. Der DRSF stellt jedoch strenge Anforderungen an Abtretungen bzw. an Abtretungserklärungen: Mehr Infos dazu HIER

Muster für eine Abtretungserklärung

Der Fachverband hat zur Unterstützung der Reisebüros nach bestem Wissen und Gewissen ein Muster für eine Abtretungserklärung entsprechend den Vorgaben des DRSF erstellt (siehe Anhang). Eine „Freigabe“ des Musters durch den DRSF erfolgte hingegen trotz mehrfacher Nachfrage nicht.

Zusätzlich zur Abtretungserklärung benötigt das Reisebüro:

  • Reisebuchungsunterlagen
  • Zahlungsnachweise 
  • Reisesicherungsschein
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses

Darüber hinaus erhält das Reisebüro die Zahlung durch den DRSF nur, wenn es sich verpflichtet, den DRSF im Falle einer weiteren Inanspruchnahme des Abtretungserklärers (=Reisender) oder eines weiteren Abtretungsempfängers auf Erstattung auf erstes Anfordern freizustellen. (Red) 

Muster Abtretungserklärung FTI

Datei: Muster Abtretungserklärung FTI.docx
Dateigröße ca. 25,45kB


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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