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FTI: Bisher 125.000 Anträge auf Entschädigung


Symbolfoto - Foto: CoolR / shutterstock.com
Nach der FTI-Pleite hat der Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) bereits mehr als 10 Mio. EUR an Entschädigungen ausgezahlt. Seit dem Start des Erstattungsprozesses vor zwei Monaten seien rund 125.000 Anträge eingegangen. Der Großteil von ihnen sei bereits bearbeitet worden oder befinde sich in Bearbeitung.

Insgesamt habe der Fonds 180.000 Anspruchsberechtigte angeschrieben. Viele von Ihnen hätten bisher aber noch keinen Antrag gestellt. „Wir sehen, dass ein beträchtlicher Teil der kontaktierten Verbraucher mit der Bearbeitung ihres Erstattungsantrags entweder noch gar nicht begonnen hat oder zwar begonnen, aber nicht abgeschickt hat", sagte DRSF-Geschäftsführer Ali Arnaout laut Mitteilung. „Gleichzeitig gibt es bei den gestellten Erstattungsanträgen viele spezifische Fälle, die einer Klärung oder Rückfrage bedürfen."

Anträge per Post bald möglich

Anträge können bisher nur online gestellt werden. Zusätzlich will der Fonds demnächst auch Anträge auf Papier annehmen. „Unsere Daten zeigen, wie schnell und effizient die Online-Antragsstellung für die meisten Verbraucher funktioniert", sagte der zweite DRSF-Geschäftführer Stefan Mees. „Dennoch werden wir in Kürze auch für diejenigen eine Möglichkeit zur Antragsstellung schaffen, die einen postalischen Weg bevorzugen. Alle Anspruchsberechtigten werden ihre Erstattung erhalten - darauf können sie sich verlassen."

Über 200.000 betroffene Buchungen

215.000 Pauschalreise-Buchungen waren früheren Angaben zufolge von der FTI-Insolvenz betroffen. Der bis dahin drittgrößte deutscher Veranstalter nach TUI und DER Touristik hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Wer dafür Zahlungen geleistet hatte, kann seit dem 8. August die Rückzahlung dieser Gelder beim Reisesicherungsfonds beantragen. Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds. (APA/red)


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