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Neue Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter in Österreich
Kaera, ein in Deutschland etablierter Anbieter von Insolvenzabsicherungen in der Touristik, stellt nun gemeinsam mit der call us Assistance International GmbH eine Versicherungslösung zur Insolvenzabsicherung von Reiseveranstalter in Österreich zur Verfügung. Versicherungspartner ist die Zurich Insurance Europe AG.
Reiseveranstalter und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen sind seit Oktober 2018 gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) der Europäischen Union zum Abschluss einer Insolvenzabsicherung verpflichtet.
„Seit über vier Jahren gab es dafür keine Versicherungslösung am österreichischen Markt und Unternehmen mussten den Umweg über hohe Bankgarantien gehen. Gerade für kleinere Marktteilnehmer ist das eine große und oft nicht zu überwindende Hürde. Wir freuen uns daher sehr, dass es uns gemeinsam mit Kaera gelungen ist, jetzt endlich wieder ein entsprechendes Versicherungsprodukt nach Österreich zu bringen“, so Clemens Kollmann, CSO & CMO bei call us Assistance International GmbH.
Erfahrener Abwickler expandiert nach Österreich
Mit seiner umfassenden Expertise will das Unternehmen sich nun auf dem österreichischen Markt etablieren, um seine Position als Spezialist für die Abwicklung von Schadenfällen in der Touristik weiter auszubauen.
Gerhard Lorkowski, Vorstand der Kaera AG sagt dazu: „Mit dieser innovativen digitalen Versicherungslösung zum Thema Insolvenzabsicherung liefern wir eine kundenorientierte Dienstleistung für den österreichischen Markt. Wir setzen auf transparente Prozesse, fairer Prämiengestaltung und wir freuen uns auf zufriedene Kunden sowie langfristige Beziehungen, geprägt von gegenseitigem Mehrwert und Respekt. “
In wenigen Schritten zum Abschluss
Die Beantragung einer Reiseveranstalter-Ausfallversicherung erfolgt über eine intuitive, state-of-the-art Online-Antragsstrecke. Nach Eingabe der Firmendaten und Bekanntgabe des Umsatzes erfolgt in Schritt eins eine automatisierte Bonitätsprüfung. In Schritt zwei erhält der Antragsteller ein entsprechendes Offert, sowie ein Angebot der Kaera-AG als Abwicklerin im Falle eines Insolvenzschadens.
Nach Annahme dieser Angebote erhält der Kunde drei Dokumente per E-Mail: den zu unterzeichnenden Versicherungsvertrag, die Abwicklungsvereinbarung sowie eine Erklärung, die durch den Steuerberater des Unternehmens ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Nach Einlangen der drei Dokumente übernimmt Kaera den Eintrag in das GISA-Verzeichnis.
Weitere Infos unter: www.services.kaera-makler.de (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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