| news | flug» kommentar

Ergänzung: OGH-Urteil - Statement von Wizz Air


Foto: Piotr Adamowicz / shutterstock.com
Die Arbeiterkammer klagte erfolgreich gegen die Geschäftsbedingungen von Wizz Air. Nun meldete sich die Airline mit einem Statement bei tip-online.at. 

Wie tip-online.at HIER berichtete erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) insgesamt 111 Klauseln der ungarischen Fluglinie für rechtswidrig. Wizz Air teilte dazu nun folgendes mit: 

„Nach Gesprächen mit der österreichischen Arbeiterkammer hat Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln. Als Teil dieser Vereinbarung hat Wizz Air einen Rückerstattungsprozess für Passagiere eingerichtet, denen seit 1. Jänner 2019 eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet wurde, und wird abgelaufene WIZZ-Credits wiederherstellen oder zurückerstatten sowie abgelaufene WIZZ-Gutscheine mit einer fünfjährigen Gültigkeit neu ausstellen. Wizz Air hat außerdem eine spezielle Rückerstattungsseite für betroffene Kunden eingerichtet und setzt sich weiterhin dafür ein, Transparenz und Compliance zu gewährleisten und gleichzeitig weiterhin erschwingliche Reiseoptionen anzubieten.“ 

(red) 


  ogh, oberster gerichtshof, ak, klage, urteil, rechtswidrig, wizz air, gericht, gerichtsurteil, klauseln


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.