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AirHelp-Statement zur Revision des Fluggastrechts


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Tomasz Pawliszyn, CEO des Travel-Tech-Unternehmens AirHelp äußert sich kritisch, über die drohende Einschränkung der Verordnung (EG) Nr. 261 und fordert zudem einen besseren Schutz der Fluggastrechte.

Im Jahr 2024 waren mehr als 287 Mio. Passagiere in ganz Europa von Flugausfällen und Verspätungen betroffen. Dieser Trend dürfte sich in kommenden Jahren weiter verstärken. Für betroffene Passagiere innerhalb der EU legt die Verordnung (EG) Nr. 261 Ausgleichsansprüche für Fluggäste fest. Die Verordnung besteht seit über 20 Jahren und ist ein großer Erfolg für Fluggäste und den Aufbau der florierenden europäischen Reisebranche. Weltweit orientieren sich Länder an EG 261. Europäischen VerbraucherInnen droht jedoch, dass ihre Rechte durch Revision der Verordnung eingeschränkt werden.

Im folgenden Statement äußert sich Tomasz Pawliszyn, CEO des Travel-Tech-Unternehmens AirHelp, zu den aktuellen Entwicklungen:

Statement von Tomasz Pawliszyn

„Bei AirHelp helfen wir seit über 12 Jahren Passagieren, Reisedienstleistern und Fluggesellschaften weltweit bei der Bewältigung von Flugstörungen und den damit verbundenen Gesetzen. Wir begegnen häufig GesetzgeberInnen auf der ganzen Welt, die sich für den Aufbau einer stärkeren und attraktiveren Reisebranche einsetzen und dafür mehr über EG 261 erfahren möchten“, sagt Tomasz Pawliszyn, CEO des Travel-Tech-Unternehmens AirHelp.

Niedrige Kosten für Ausgleichszahlungen bei Fluggesellschaften

„Nach Schätzungen der International Air Transport Association (IATA) beliefen sich die Einnahmen der Branche im Jahr 2024 auf 965 Mrd. USD (ca. 940 Mrd. EUR), was einem Anstieg von 6,2% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Laut der Analyse von AirHelp liegen die Kosten für Entschädigungen gemäß EG 261 bei nur 60 Cent bis 1,20 USD (0,58 bis 1,17 EUR) pro Passagier. Da der Gewinn pro Passagier im Jahr 2024 auf 6,4 USD (6,24 EUR) geschätzt wird und nur ein Bruchteil der Passagiere tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung hat, sollten diese Zahlungen für Fluggesellschaften eindeutig keine finanzielle Belastung darstellen. EG 261 hat sich daher als kosteneffizienter Erfolg erwiesen. Wir beobachten keine Anzeichen dafür, dass die europäische Luftfahrtindustrie derzeit in Schwierigkeiten steckt – im Gegenteil, sie floriert. VerbraucherInnen äußern auch nicht, dass sie auf ihre Rechte verzichten möchten.“

"Schwächung des 20 Jahre alten Rechts ist inakzeptabel"

„Nach 20 Jahren ist die EG-Verordnung 261 zum weltweiten Goldstandard im Flugverkehr geworden. Jeder Vorschlag zur Schwächung dieser Rechte ist absolut empörend und steht im Widerspruch zur öffentlichen Meinung. Darüber hinaus würden jegliche Kürzungen dafür sorgen, dass Europa seine Souveränität in der Branche an andere Länder abgibt. Doch gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass Europa seine Führungsrolle und die Verantwortung für den Umgang mit VerbraucherInnen aufrechterhält und sogar stärkt.

Fluggesellschaften sind nur dann für die Entschädigung von Passagieren verantwortlich, wenn Flüge innerhalb von vierzehn Tagen vor Abflug storniert werden oder mehr als drei Stunden verspätet sind. Das gilt allerdings nur für Flugstörungen, die im angemessenen Einflussbereich der Fluggesellschaften liegen. Hierbei handelt es sich um sinnvolle Serviceverpflichtungen. Wir befürchten jedoch, dass ohne das Wissen der VerbraucherInnen plötzlich ein erstaunlicher Druck seitens der Industrielobbys entsteht, diese Rechte zu beschneiden.

Sollte es zu einer Überarbeitung der Rechte kommen, müssen diese verstärkt werden, um die aktuellen Kosten und die Entbündelung der Dienstleistungen durch Fluggesellschaften in den letzten zwei Jahrzehnten widerzuspiegeln. Wir von AirHelp würden es begrüßen, wenn die Höchstbeträge für Ausgleichszahlungen von 600 EUR auf 900 EUR angehoben werden. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2004 haben diese über 40 Prozent ihres realen Wertes verloren. Die Verordnung EG 261 enthält derzeit auch keine Bestimmungen für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck oder Zusatzleistungen – unserer Meinung nach sind hier klare Regeln erforderlich.

Alle Passagiere sollten auch gleichermaßen geschützt werden: Flüge in die EU mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft sollten nicht länger von der EG 261 ausgenommen sein. Eine Ausweitung der Verordnung auf alle Flüge in die EU – unabhängig von der Fluggesellschaft – würde für mehr Gerechtigkeit und einheitliche Passagierrechte sorgen. Diese Umsetzung ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Fluggästen in der EU angesichts zahlreicher Herausforderungen nachhaltig zu sichern.“

(red)


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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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