| news | reisebüro

WKÖ: Kritik an Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie


Foto: Pung / shutterstock.com
Wie die Branchenvertretungen der WKÖ für Reisebüros und Hotellerie heute mitteilten, drohen im Zuge der Überarbeitung statt der angestrebten Vereinfachung weitere Verschärfungen.

Mit dem Ziel, den Schutz von Pauschalreisenden zu verbessern, aber auch die exzessive Komplexität zu reduzieren, hat die Europäische Kommission Ende 2023 einen Prozess zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie begonnen.
Doch die geplanten Änderungen, insbesondere die Erweiterung des Pauschalreisebegriffs, stoßen bei den  Branchenvertretern der WKÖ auf Kritik. Laut Gregor Kadanka und Johann Spreitzhofer, Obmänner der Fachverbände für Reisebüros und Hotellerie, würden die neuen Regelungen die Rechtsunsicherheit eher verstärken und zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen, ohne echten Nutzen für Reisende oder Unternehmen zu schaffen.

Besonders die Einführung einer vagen Definition der Pauschalreise, die auch bei einer Buchung von zwei Reiseleistungen innerhalb von 72 Stunden greift, wird als praxisfremd und problematisch angesehen. Die Reisebranche fordert eine ausgewogene Reform, die den Wettbewerb nicht weiter zugunsten von Einzelleistungen verzerrt und gleichzeitig den Schutz der Reisenden wahrt.

Statt Vereinfachung - weitere Verschärfungen 

„Statt der angekündigten Vereinfachungen und Klarstellungen im Sinne der Reisenden und UnternehmerInnen wurde vor allem durch die Ausweitung des Pauschalreisebegriffs das genaue Gegenteil erreicht“, zeigen sich Gregor Kadanka und Johann Spreitzhofer vom Entwurf der Europäischen Kommission enttäuscht.

Die beiden Branchenvertretungen der WKÖ haben im vergangenen Jahr intensiv die Trommeln für die Anliegen der Branche in Brüssel gerührt und sich unermüdlich für eine Überarbeitung eingesetzt, die dem Anspruch einer zukunftsfitten und ausgewogenen Reform des Pauschalreiserechts gerecht wird. Dazu gehöre für die beiden Branchenvertreter vor allem, dass die ohnehin schon juristisch komplexen Regelungen nicht noch durch weitere bürokratische Vorschriften ergänzt werden.

„Während die Mitgliedstaaten im Rat die offensichtlichen Schwächen des Kommissionsentwurfs zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie erkannt und sich in vielen Punkten für ausgewogenere Regelungen ausgesprochen haben, scheinen die Bedenken der Branche im EU-Parlament völlig ignoriert zu werden“, so Kadanka weiter. Denn der aktuelle Berichts-Entwurf des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie beseitigt nicht die rechtlichen Unklarheiten, sondern führt eine neue komplexe Definition der Pauschalreise ein.

Neu Definition - unklar und praxisfremd

So soll eine Pauschalreise entgegen den damit verbundenen und mehrfach aufgezeigten rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen auch dann vorliegen, wenn zwei Reiseleistungen innerhalb von 72 Stunden gebucht werden. „Weder KonsumentInnen noch die Reisebranche würden von einer solchen völlig unklaren Definition profitieren“, ist Kadanka überzeugt und konkretisiert: „Solche Regelungen machen es für beide Vertragspartner extrem schwer festzustellen, was nun konkret gebucht wurde und welche Pflichten und Rechte damit für die jeweilige Seite bestehen. Darüber hinaus ist vollkommen unklar, wie Einzelleistungen am Ende der 72 Stunden rechtlich und wirtschaftlich in eine Pauschalreise „transformiert“ werden sollen. Solche Regelungen sind einfach nicht praxistauglich!“

Hotellerie-Obmann Spreitzhofer teilt diese Bedenken und sieht auch neue Belastungen auf die Hotellerie zukommen, da die Betriebe 72 Stunden lang alle bestehenden Buchungskanäle von Telefon über Buchungsplattformen, E-Mails bis hin zu eigenen Buchungswebsites überwachen müssten, um feststellen zu können, ob eine Pauschalreise vorliegt oder nicht. „Das Absurde daran ist, dass diese praxisfremde Regelung zu einem massiven Mehraufwand für die Betriebe führen würde, ohne dass daraus Vorteile für den Hotelgast entstehen“, so Spreitzhofer.

Pauschalreise muss wettbewerbsfähig bleiben

Aus Sicht der Reisebüro- und Hotelleriebranche muss die aktuelle Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie dazu führen, dass Rechte und Pflichten zwischen Reiseveranstaltern und KonsumentInnen endlich wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Anderenfalls sieht die Reisebranche die Gefahr, dass die Pauschalreise, die schon heute den besten Schutz für Reisende bietet, gegenüber der Einzelleistung, die dem Reisenden nur einen eingeschränkten Schutz bietet, weiter massiv an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Pauschalreisen machen mittlerweile weniger als 15% der in der EU verkauften Reiseleistungen aus - ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 40% im Jahr 2013, vor der letzten Überarbeitung der Richtlinie.

„Die EU-Kommission und das Europäische Parlament sollten nicht ein Produkt, das an sich bereits umfassenden Schutz bietet, durch weitere, noch restriktivere Gesetzgebung ausgehend von Worst-Case-Szenarien wie der COVID-19-Pandemie zerstören und damit dem Konsumentenschutz einen Bärendienst erweisen. Stattdessen sollte sichergestellt werden, dass in Zukunft mehr Wettbewerbsgleichheit in der gesamten Reisebranche unter Berücksichtigung des Konsumentenschutzes herrscht“, so Kadanka.

„Für die Hotellerie ist es essentiell, dass nicht durch weitere neue und durchaus komplexe Regelungen hoteltypische Einzelleistungen oder Nebenleistungen zu Pauschalreisen gemacht werden. Dadurch werden die Betriebe über Gebühr belastet, ohne dass ein Mehrwert für den Hotelgast entsteht“, appelliert Spreitzhofer abschließend. (red) 


  wkö, wko, reisebüro, hotellerie, branchenvertretung, pauschalreiserichtlinie, kritik, pauschalreise


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.