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Strengere Einreiseregelungen in den USA


Foto: Orhan Cam / shutterstock.com
Seit Beginn der Trump-Administration wurden viele Erlässe verabschiedet, darunter auch Executive Orders, die das Reisen betreffen. Doch auch zuvor gab es bereits Einschränkungen, die eine Einreise in die USA erschwerten. A3M Global Monitoring gibt einen Überblick darüber, welche Restriktionen Privat- und Dienstreisende zu erwarten haben und worauf sie achten sollten.

Im Zuge vermeintlicher Rechtsverstöße bei der Einreise kam es an US-Grenzen jüngst zu Festnahmen und Abschiebungen ausländischer Staatsbürger. Die US-Behörden prüfen Einreisende verstärkt, wobei selbst geringfügige Verstöße zu weitreichenden Konsequenzen führen können. „Personen mit Vorstrafen, fehlerhaften Angaben zum Aufenthaltszweck oder einer überschrittenen Aufenthaltsdauer müssen mit Festnahme, Abschiebehaft oder direkter Rückweisung rechnen. Auch persönliche Meinungen gegen Positionen der Trump-Administration können dazu führen, dass die Einreise verwehrt wird, zu sehen am Beispiel eines französischen Wissenschaftlers vom National Centre for Scientific Research, der am 10. März 2025 im texanischen Houston zurückgewiesen wurde“, so A3M in einer Aussendung. Letzteres wies die Vize-Heimatschutzministerin Tricia McLaughlin zurück: Der Wissenschaftler habe vertrauliche Informationen einer US-Forschungseinrichtung bei sich gehabt - "entgegen einer Geheimhaltungsvereinbarung", schrieb sie auf der Plattform X.

Das deutsche Auswärtige Amt und das britische FCDO haben aufgrund aktueller Entwicklungen ihre Reisehinweise angepasst - in den kommenden Monaten sollten sich Reisende auf verschärfte Einreisebestimmungen und strengere Kontrollen einstellen. Das österreichische Außenministerium hat in den Reisehinweisen noch keine Änderungen vorgenommen.

Neue Einreiselisten und verschärfte Hürden

Medienberichten zufolge plane die US-Regierung eine farbcodierte Einstufung von Ländern (Rot, Orange, Gelb). Das könnte dazu führen, dass Staatsangehörige bestimmter Länder striktere Einreisebedingungen erfüllen müssen oder sogar mit einem vollständigen Einreiseverbot konfrontiert werden, so A3M in der Presseaussendung. Aktuell wären 43 Staaten betroffen:

Für Reisende aus folgenden Ländern bestünde ein Einreiseverbot (Rot): Afghanistan, Bhutan, Iran, Jemen, Kuba, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien und Venezuela.

Für Reisende aus folgenden Ländern bestünden Einschränkungen bei der Migration und beim Beantragen eines Touristen- oder Studentenvisums (Orange): Belarus, Eritrea, Haiti, Laos, Myanmar, Pakistan, Russland, Sierra Leone, Südsudan and Turkmenistan.

Für folgende Länder ist vorerst eine finale Entscheidung ausstehend (Gelb): Angola, Antigua und Barbuda, Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Gambia, Guinea, Kambodscha, Kamerun, Kongo, Liberia, Malawi, Mali, Mauretanien, Saint Kitts und Nevis, São Tomé und Príncipe, Simbabwe, der Tschad und Vanuatu.

Bisher gelte für Reisende, die von der Visumspflicht ausgenommen sind, dass sie ein ESTA beantragen müssen. Diese erleichterte Einreisemöglichkeit, gelte jedoch nicht für Personen, die nach dem 01. März 2011 in eines der folgenden Länder gereist oder Staatsbürger dieser Länder sind: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Dasselbe gelte für Reisende, die nach dem 12. Jänner 2021 nach Kuba gereist oder kubanische Staatsbürger sind.

Neue Vorgaben zur Geschlechtsangabe

Seit Ende Jänner 2025 müssen Reisende aufgrund der Executive Order 14168 bei der Beantragung eines ESTAs oder Visums beachten, dass beim Geschlechtseintrag nur männlich oder weiblich ausgewählt werden kann, wobei sich die Geschlechtsangabe nach der Zuteilung bei der Geburt richtet. Reisende, deren aktuelle Geschlechtsidentität von ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht abweiche, müssen sich an die jeweilige US-Auslandsvertretung wenden. Dies gelte auch, wenn im Pass ein „X“ eingetragen ist, schreibt A3M weiter.

Ab 11. April 2025 tritt eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige in Kraft, die älter als 14 Jahre sind und planen, sich länger als 30 Tage in den USA aufzuhalten. Ausländische Staatsangehörige müssen sich bei den Behörden registrieren und ihre Fingerabdrücke abgeben. Dies gelte hauptsächlich für Einreisen über Land, da für die Einreise über den Luftweg die erforderlichen Bestimmungen bereits registriert werden.

A3M-Empfehlungen für Reisende

  • Sorgfältige Vorbereitung: Reisende sollten sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und aktuell sind. Dazu gehört insbesondere ein gültiges ESTA oder Visum, das exakt dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht.
  • Rechtzeitige Information: Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die neuesten Bestimmungen zu informieren. Dazu geben die Webseiten des Außenministeriums und der US-Botschaften verifizierte Informationen.
  • Professionelle Beratung: Bei Unsicherheiten oder komplexeren Fällen kann eine Konsultation mit den zuständigen US-Behörden oder einer auf US-Einwanderungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei hilfreich sein.

Ein Beispiel für die Informationen, die A3M Reisebüros und Reiseveranstaltern in Bezug auf die Einreise in die USA zur Verfügung stellt, findet sich hier.


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Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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