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Massive Kritik an FTI-Abwicklung durch DRSF


Mag. Gregor Kadanka
Zehn Monate nach dem FTI-Konkurs wurden noch immer viele Reisebüros nicht entschädigt. Die Vorgehensweise des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) bei der Abwicklung sorgt für Ärger in der Branche und bei den KundInnen. Eine Beschwerde bei der EU-Kommission wird geprüft.

„Obwohl die österreichischen Reisebüros bereits vor Monaten alle vom DRSF angeforderten Kundendaten – oftmals auf mehreren Wegen, online und per Post – übermittelt haben, sind auch zehn Monate nach dem FTI-Konkurs vielfach noch keine Auszahlungen vom DRSF erfolgt“, ärgert sich Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich in einer Aussendung „Unsere Mitglieder berichten von unbearbeiteten Anträgen, von mehrfach angeforderten Unterlagen, von Fristen in Kundenbriefen, die zum Zeitpunkt der Zustellung bereits abgelaufen sind und von einer Hotline, die nach wie vor schwer erreichbar ist und dabei keine wirkliche Hilfestellung bietet. Die öffentlich geäußerte Behauptung, die Reisebüros seien für die Verzögerungen verantwortlich, ist damit nachweislich falsch“, so Kadanka.

Rechtswidriges Vorgehen

Diese Vorgangsweise sorge in der Branche für Unverständnis, zumal der Fachverband bereits kurz nach der FTI-Insolvenz in regelmäßigem Austausch mit dem DRSF gestanden habe, um eine unbürokratische und einfache Abwicklungsmöglichkeit für die österreichischen Reisebüros und deren KundInnen zu finden. „Leider wurden alle unsere Vorschläge, insbesondere für eine praktikable und unkomplizierte Datenübermittlung, vom DRSF abgelehnt. Das erst vier Monate nach der Insolvenz zur Verfügung gestellte Portal für Reisebüros kam aus Sicht der Branche viel zu spät und hat – wie die aktuelle Situation zeigt – die Erwartungen nicht erfüllt“, so Kadanka. In den wenigen Fällen, in denen bereits eine Auszahlung an KundInnen erfolgt sei, sei diese teilweise um die Provision des Reisebüros gekürzt worden. Dieses Vorgehen hält der Fachverband für rechtswidrig, da sowohl die Pauschalreiserichtlinie als auch das BGB eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises vorsehe.

Unklar sei auch, wie mit Fällen umzugehen sei, in denen Reisevermittler im Namen der KundInnen in Vorleistung getreten seien. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie müssten auch diese Zahlungen abgesichert sein – der DRSF verfolge hier jedoch eine andere Auslegung. „Als Verband fehlt uns leider eine direkte Klagemöglichkeit gegen den DRSF, sodass betroffene Reisebüros und KundInnen gegebenenfalls den Rechtsweg selbst beschreiten müssten. Wir haben die unseres Erachtens klar richtlinienwidrige Rechtslegung des DRSF jedoch zum Anlass genommen, uns direkt mit der Aufsichtsbehörde des DRSF - dem deutschen Justizministerium - in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus prüfen wir die Möglichkeiten einer entsprechenden Beschwerde bei der EU-Kommission“, so Kadanka. Abschließend warnt der Branchenvertreter vor langfristigen Folgen: „Die unzureichende Abwicklung schadet dem Produkt Pauschalreise massiv und stößt bei KundInnen und Reisebüros zurecht auf großes Unverständnis“. (red)


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Foto: Christiane Reitshammer privat

Autor/in:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.





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