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ÖVT-Stellungnahme zur Absicherung für Einzelleistungen


Foto: Song_about_summer
Als Interessensvertreter nimmt der Österreichische Verein für Touristik Stellung zum aktuellen Thema und bringt im Zuge dessen auch einen gänzlich neuen Vorschlag auf den Tisch.

Im Rahmen der anstehenden Novelle der Pauschalreise-Richtlinie steht aktuell die Diskussion über die Absicherung auch von Einzelleistungen im Raum - angeheizt durch die FTI-Insolvenz, wo KundInnen mit Einzelleistungen zumeist leer ausgehen. "Als Interessensvertreter ÖVT sind wir gerne bereit darüber zu diskutieren, da wir die Forderungen nach einer Absicherung von Einzelleistungen verstehen. Aber dieser vereinfachten Form - alle Einzelleistungen abzusichern innerhalb der EU - stehen wir kritisch gegenüber", so der ÖVT in der heute veröffentlichten Stellungnahme. Daher möchte der ÖVT einen gänzlich neuen Vorschlag bei der EU Kommission zur anstehenden Novelle der EU Pauschalreiserichtlinie einbringen und zur Diskussion stellen. Welche Punkte der ÖVT bei der aktuellen Novelle kritisiert und was der neue Vorschlag vorsieht, ist im Folgenden im Wortlaut zu lesen.

Stellungnahme des ÖVT

Aufgrund der Komplexität der Touristik möchten wir auf folgende Marktsituationen, die bereits jetzt, aber auch zukünftig entstehen können, hinweisen und unsere Bedenken dazu äußern:

Airlines: seit Jahren wird immer wieder der Vorschlag eingebracht, dass Fluglinien ebenfalls eine Insolvenzversicherung verpflichtend haben müssen. Bis heute, 02.07.24 – ist dies nicht erfolgt. Eine zeitnahe, gesetzliche Regelung ist nicht zu erwarten.

Absicherung für Einzelleistungen: selbst wenn mit der Novelle der EU PRV, verpflichtend für klassische Reiseanbieter, OTA´s und Portale wie booking.com, expedia, usw. die Absicherung für Einzelleistungen gesetzlich geregelt wäre, kann dies nur innerhalb der EU Grenzen erfolgen.
Jedes Hotel in Drittstaaten bietet bereits jetzt auf den eigenen Websites Buchungsmöglichkeiten an, wo der Konsument die Zahlung direkt im Hotel vornimmt. Auch Portale wie z.B.booking.com bieten eine direkte Buchungs- und Zahlungsmöglichkeit im Hotel vor Ort an. Somit wären diese Hotels keinesfalls der EU Pauschalreiserichtlinie unterworfen. Da es im www keine Grenzen gibt, würde der Konsument selbstverständlich Preisvergleiche durchführen.

Hier sieht der ÖVT einen massiven Wettbewerbsnachteil für EU ansässige Reiseanbieter! Eine „Insolvenzversicherung“ z.B. für in Österreich ansässige Reiseanbieter beträgt in Summe ca. 2-4% (je nach Höhe) des Reisebetrages, die selbstverständlich in den Preis kalkuliert werden müssen. Gerade bei Hotel only Leistungen sind die Preisvergleiche sehr transparent. Bei großen Reiseveranstaltern, die unter anderem in ihrem Portfolio auch eigene Hotels besitzen, wird sich diese Absicherung kaum preislich niederschlagen.
Aber um für den Konsumenten auch zukünftig weiterhin eine Diversität bei Reisen an Reiseveranstaltern, aber auch Nischenanbietern sowie eigenständigen, kleinen Hotels usw. weltweit anbieten zu können, sind die Reisebüros gezwungen diese Kosten zu verrechnen.

Daher möchten wir als ÖVT einen gänzlich neuen Vorschlag bei der EU Kommission zur anstehenden Novelle der EU Pauschalreiserichtlinie einbringen und zur Diskussion stellen.

Anstatt seit Jahren die EU PRV bürokratisch noch komplizierter und letztendlich auch für den Konsumenten unübersichtlicher zu gestalten (Stichwort 3 Stunden Regel, verbundene Reiseleistungen, diverse Formblätter, usw), schlagen wir „vereinfacht“ vor:

Nur noch 2 „Reisearten“ und den Wegfall der verbundenen Reiseleistungen:

  • Pauschalreise sowie es jetzt bereits in der EU PRV mit allen Bedingungen definiert ist (inklusive Absicherung, Veranstalterhaftung, etc ein Pauschalpreis bzw. alles auf 1 Rechnung!)
  • Einzelleistungen: hier sollte man dem Konsumenten wie es im Handel auch üblich ist, die Wahl lassen, ob eine Absicherung gewünscht ist oder nicht. Beispiel: Flug 1.000 EUR oder Hotel 500 EUR. Falls eine Absicherung gewünscht, kostet dies 3% von der Summe und wird gesondert ausgeworfen. (Ob dieser Betrag in Form eines „Absicherungsscheines“ bei jeder Buchung durch den Reiseanbieter an den Insolvenzversicherer weitergeleitet wird oder ob man so wie jetzt für das ganze Jahr absichert, muss man berechnen/diskutieren und natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen ermitteln).

Das wäre transparent, für jeden Kunden klar ersichtlich und der Kunde kann selbst entscheiden ob er eine (Ver-) Absicherung wünscht oder nicht. Alle Reiseanbieter würden dadurch keinen Wettbewerbsnachteil haben – im Gegenteil, es wäre ein Argument, über Reisebüros zu buchen. Im Handel ist dies seit Jahrzehnten üblich – zB. Klassische Brillenversicherung oder Möbelhäuser – hier kann man gesondert über einen „Service bzw. Versicherungsbetrag“ auch nur den Transport der Möbel gegen Schäden absichern.

Als ÖVT werden wir unseren Vorschlag mit dem Fachverband WKO und dem ÖRV führen, um dann als „österreichischer Markt“ einen einheitlichen Vorschlag der EU zu unterbreiten.

Mit herzlichen Grüßen – für den ÖVT-Vorstand: Phillies F.Ramberger Präsidentin ÖVT

(red)


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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