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WKO: Informationen zum neuen Barrierefreiheitsgesetz


Foto: Piotr Adamowicz / shutterstock.com
Die Fachgruppe Wien der Reisebüros informiert über das neue Gesetz, das mit Juni 2025 in Kraft treten wird.

In der Aussendung dazu teilten Obmann Mag. Gregor Kadanka und Geschäftsführerin Christina Littek folgendes mit: am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, gewisse Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für VerbraucherInnen anbieten.

Für wen das neue Gesetz gilt 

Betroffen sind alle Online-Shops, Webshops und Apps, sowie Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können und generell alle Online-Termin-Buchungs-Tools. Diese müssen dann für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein. Zudem haben die Betriebe eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen oder wenn die Einhaltung des BaFG zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unternehmers führen würde.

Weitere Infos dazu unter: www.wko.at (red) 


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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